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Betrieb der Gebäudeautomation

Facility Management: Gebäudeautomation » Konzept » Betreiben

Betrieb der Gebäudeautomation

Betrieb der Gebäudeautomation

Der Betrieb der Gebäudeautomation erfordert eine enge Verzahnung von rechtlichen, technischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und IT-relevanten Aspekten. Auf der rechtlichen Seite sind Gesetze wie das GEG und Verordnungen (z. B. ArbStättV, BetrSichV) zu beachten; die Betreiberverantwortung wird u. a. durch VDI 3810 präzisiert. Technisch steht neben der korrekten Wartung und Instandhaltung die Interoperabilität im Fokus, um alle Gewerke sinnvoll zu integrieren und Energieeffizienzpotenziale auszuschöpfen. Wirtschaftlich spielen Lebenszykluskosten, gezieltes Investitionsmanagement und ein fortwährendes Monitoring (KPIs) eine zentrale Rolle. Organisatorisch sind klare Rollen, fundierte Betreiberprozesse und eine lückenlose Dokumentation unverzichtbar. Durch konsequentes Schnittstellenmanagement – von der Integration der HLK- und Sicherheitstechnik bis hin zur IT-Anbindung und Kommunikation mit Dienstleistern – lässt sich ein reibungsloser und wirtschaftlich optimaler GA-Betrieb sicherstellen. Auf diese Weise kann das volle Potenzial der Gebäudeautomation genutzt werden, um ein Industriegebäude energieeffizient, sicher und komfortabel zu betreiben.

Relevante Gesetze und Verordnungen

In Deutschland bildet unter anderem das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Grundlage für energiebezogene Vorschriften bei Nichtwohngebäuden. Für industrielle Bauten mit umfangreicher technischer Gebäudeausrüstung (TGA) gelten darüber hinaus die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), soweit überwachungsbedürftige Anlagen (z. B. Druckbehälter, Aufzüge) Teil der Infrastruktur sind.

Die Einhaltung dieser Vorschriften ist essenziell, um Sicherheits- und Energieeffizienzanforderungen zu erfüllen.

  • Gebäudeenergiegesetz (GEG): Enthält Vorgaben zu energetischen Anforderungen und kann für größere Nichtwohngebäude den Einsatz von Gebäudeautomation (GA) vorschreiben, insbesondere zur Messung und Überwachung des Energieverbrauchs.

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Legt fest, dass Arbeitsplätze so gestaltet und betrieben werden müssen, dass Sicherheit und Gesundheit nicht gefährdet werden. GA-Systeme leisten hierbei einen Beitrag zur Regelung von Klima, Beleuchtung und Lüftung.

  • DIN-/EN-Normen und anerkannte Regeln der Technik: Beispielsweise regelt die DIN EN 15232 den Einfluss der GA auf die Energieeffizienz, indem sie Automations- und Kontrollfunktionen standardisiert und in Effizienzklassen einordnet.

Haftung und Betreiberverantwortung

Der Betreiber einer Immobilie trägt umfassende Verantwortung für den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb der technischen Anlagen. Die Richtlinienreihe VDI 3810 („Betreiben und Instandhalten von gebäudetechnischen Anlagen“) konkretisiert diese Pflichten, insbesondere hinsichtlich Wartung, Prüfungen und Instandhaltung. Bei Verstößen kann die Betreiberhaftung greifen.

Dazu gehören:

  • Verkehrssicherungspflicht: Sicherstellung, dass von der Anlage keine Gefahr ausgeht.

  • Delegationsmöglichkeit: Aufgaben können (z. B. an Facility Manager oder Dienstleister) übertragen werden, die Verantwortung verbleibt jedoch letztlich beim Betreiber.

  • Dokumentationspflicht: Sämtliche Instandhaltungs- und Prüfmaßnahmen sind zu erfassen, um bei Schadensfällen oder behördlichen Kontrollen Nachweise erbringen zu können.

Datenschutz und IT-Sicherheit

Moderne GA-Systeme sammeln zum Teil personenbezogene oder betriebsrelevante Daten. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt dabei den Schutz personenbezogener Informationen.

Betreiber sollten klar regeln, welche Daten wozu erhoben werden und wie lange diese gespeichert bleiben.

  • IT-Sicherheitsgesetz und KRITIS: Für Betreiber kritischer Infrastrukturen (z. B. im Energiesektor) gelten besondere Anforderungen an Informationssicherheit. Zwar zählt GA nicht immer zu KRITIS, doch sind Maßnahmen zur IT-Sicherheit generell unverzichtbar.

  • Zugriffskontrolle und Netzwerksegmentierung: Empfehlung, GA-Netze von generellen Büronetzwerken zu trennen und Fernwartungszugriffe abzusichern (z. B. durch VPN, starke Passwörter, Protokollierung).

Anforderungen an Wartung und Instandhaltung

Regelmäßige Wartung und Instandhaltung ist eine wesentliche Betreiberpflicht. VDI 3810 sowie weitere Normen wie VDI 3814 (Gebäudeautomation) und DIN EN 15232 definieren Wartungsintervalle und Zuständigkeiten. Zentral ist ein Instandhaltungs- bzw.

Wartungskonzept, das folgende Maßnahmen enthält:

  • Inspektion: Zustandsorientierte Überprüfung (z. B. Sichtkontrollen, Funktionstests).

  • Wartung: Vorbeugende Maßnahmen (z. B. Kalibrierung von Sensoren/Aktoren).

  • Instandsetzung: Reparaturen und Austausch defekter Komponenten. Ein konsequentes Instandhaltungsmanagement sichert langfristig die Funktionsfähigkeit und Energieeffizienz.

Systemintegration und Interoperabilität

In Industriegebäuden müssen viele Gewerke (Heizung, Lüftung, Klima, Sicherheitstechnik) vernetzt sein.

Offene und herstellerneutrale Protokolle (z. B. BACnet gemäß DIN EN ISO 16484-5, KNX, LON) ermöglichen eine modulare und zukunftssichere Integration.

  • Zentrale Leittechnik (GLT): Ermöglicht eine ganzheitliche Überwachung und Steuerung aller Gewerke.

  • Kommunikationsprotokolle: Standardisierte Bussysteme und Schnittstellen (z. B. OPC UA) sorgen für eine reibungslose Datenübertragung und Minimierung des Hersteller-Lock-ins.

Energieeffizienz und Optimierung

Die GA ist Schlüsselelement zur Verbesserung der Energieeffizienz. Normen wie DIN EN 15232 definieren Effizienzklassen für GA-Funktionen (A bis D).

Beispiele:

  • Bedarfsgeführte Regelung: Anpassung von Heizung, Lüftung und Beleuchtung an reale Nutzung.

  • Lastmanagement: Vermeidung von Lastspitzen und damit Senkung der Energiekosten.

  • Monitoring und Analyse: Kontinuierliche Messung des Energieverbrauchs dient der Aufdeckung von Ineffizienzen und der laufenden Optimierung.

Lebenszykluskostenanalyse (LCC) - Eine langfristige Betrachtung der Wirtschaftlichkeit von GA-Systemen umfasst alle Kosten von der Anschaffung bis zum Rückbau:

  • Investitionskosten: Hardware, Software, Installation.

  • Betriebskosten: Energie für Betrieb und Kühlung, Wartungs- und Lizenzkosten.

  • Instandhaltung und Ersatzinvestitionen: Austausch von Verschleißteilen oder Upgrades. Die Richtlinienreihe VDI 2067 oder GEFMA 220 geben Hilfestellungen bei der Berechnung und Bewertung.

Investitions- und Betriebskostenoptimierung

Durch intelligente Regelstrategien und eine vorausschauende Instandhaltungsplanung können Betriebskosten nachhaltig gesenkt werden.

Wesentliche Punkte:

  • Ggf. höhere Anfangsinvestition in effiziente Komponenten, die sich durch spätere Energieeinsparungen rentiert.

  • Einsatz von Predictive Maintenance (zustandsorientierte Wartung), um Reparaturkosten zu reduzieren und Produktionsausfälle zu vermeiden.

  • Nutzung von Förderprogrammen (z. B. KfW, BAFA) oder Contracting-Modellen zur Finanzierung.

Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand relevanter KPIs - Klare Kennzahlen (Key Performance Indicators) helfen, den Erfolg der GA zu überwachen:

  • Energieverbrauch pro Quadratmeter und Jahr

  • Energieeinsparquote gegenüber einem Basiswert

  • Verfügbarkeit der GA-Systeme (Störungsquote, Ausfallzeiten)

  • Amortisationszeit von Verbesserungsmaßnahmen

Rollen und Verantwortlichkeiten im Betrieb - Für einen effizienten Betrieb müssen Aufgaben eindeutig zugewiesen sein:

  • Eigentümer/Betreiber: Trägt die Gesamtverantwortung und stellt die Mittel bereit.

  • Facility Manager: Verantwortlich für die operative Bewirtschaftung, Koordination von Wartungen und Reparaturen.

  • Fachpersonal GA/MSR-Technik: Setzt Parametrierungen um, analysiert Störmeldungen und optimiert die Steuerungsprogramme.

  • IT-Verantwortliche: Zuständig für Netzwerkinfrastruktur, Datensicherheit und regelmäßige Backups der Leittechnik.

Anforderungen an das Facility Management

Das Facility Management (FM) muss personell und organisatorisch in der Lage sein, die GA zu betreiben und zu überwachen.

Dazu gehören:

  • Fachkompetenz: Regelmäßige Schulungen in MSR- und GA-Themen, Normen und Richtlinien.

  • Prozesse und Routinen: Störungsmanagement, Wartungsplanung, Energiemonitoring.

  • Notfall- und Vertretungsregelungen: 24/7-Bereitschaft, klare Eskalationswege.

Dokumentationspflichten und Nachweise - Eine lückenlose Dokumentation ist essenziell:

  • Bestandsunterlagen: Schemata, Datenpunktlisten, Verkabelungspläne, Regel- und Funktionsbeschreibungen.

  • Wartungs- und Prüfprotokolle: Lückenlose Nachweise aller durchgeführten Maßnahmen, um Betreiberhaftung und Prüfpflichten zu erfüllen.

  • Gebäudebuch: Gemäß VDI 3810 dient es der strukturierten Ablage aller relevanten Informationen zum Betrieb und zur Instandhaltung der Anlagen.

Integration mit anderen Gewerken - GA übernimmt eine Querschnittsfunktion zwischen Heizung, Lüftung, Klima (HLK), Elektrotechnik, Sicherheitstechnik und ggf. Produktionsanlagen. Anforderungen:

  • Gewerkeübergreifende Abstimmung: Beispielsweise können Brandmeldeanlage und Lüftungssteuerung intelligent gekoppelt werden.

  • Einheitliche Beschriftung und Datenpunktlisten: Verhindert Missverständnisse zwischen den beteiligten Fachbereichen.

IT-Systeme und Gebäudeleittechnik- Die Gebäudeleittechnik (GLT) ist die zentrale Managementebene der GA und erfordert eine sichere IT-Integration:

  • Segmentierung der Netzwerke: Eigene VLANs oder separate GA-Netze zur Erhöhung der IT-Sicherheit.

  • Schnittstellen zu CAFM-/ERP-Systemen: Automatische Erfassung und Auswertung von Störmeldungen und Energiekennzahlen sowie Anbindung an Unternehmenssoftware (z. B. für Energieabrechnungen).

Kommunikation mit externen Dienstleistern

  • Service Level Agreements (SLAs): Festlegung von Reaktionszeiten, Verantwortlichkeiten und Eskalationsstufen.

  • Zugriffsrechte und Fernwartung: Nur über abgesicherte Kanäle und mit Protokollierung der Zugriffe.

  • Regelmäßige Berichte: Technische Analysen und Handlungsempfehlungen für den Betreiber.