Ausführungsplanung für Gebäudeautomationssysteme
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Funktionale Prüfanweisung: Ausführungsplanung Gebäudeautomation
Diese Prüfanweisung dient der systematischen Überprüfung der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 nach HOAI) für die Gebäudeautomation in einem Industrie-Neubau mit Verwaltungs- und Produktionsbereichen. Sie richtet sich an Fachplaner und Prüfer und soll sicherstellen, dass die Ausführungsplanung alle funktionalen Anforderungen der Gebäudeautomation erfüllt und den einschlägigen deutschen Normen und Richtlinien entspricht. Gebäudeautomation (GA) umfasst die fachübergreifende Automation aller gebäudetechnischen Anlagen – von Räumen (Raumautomation) bis zu zentralen Anlagen (Anlagenautomation) – inklusive der Managementfunktionen im Betrieb.
Normativer Rahmen: Bei der Prüfung ist strikt auf die Einhaltung der deutschen technischen Normen und Richtlinien zu achten. Insbesondere sind folgende Regelwerke maßgeblich:
DIN EN ISO 16484 (Teile 1–5) – Building Automation and Control Systems (BACS): Diese Normenreihe behandelt alle Aspekte der GA, u. a. Projektierung (Teil 1), Hardware-Anforderungen (Teil 2) und genormte GA-Funktionen (Teil 3) sowie Kommunikation (Teil 5). Die Ausführungsplanung muss damit kompatibel sein und z. B. alle definierten Funktionen und Schnittstellen berücksichtigen.
VDI-Richtlinie 3814 Blatt 1 ff. – Gebäudeautomation: Diese umfassende Richtlinienreihe bildet den Stand der Technik für GA in Deutschland ab. Sie definiert Grundlagen, Planungsmethodik, Systemintegration, Schnittstellen und Prüfverfahren für GA-Systeme. VDI 3814-1 (2019) betont, dass GA die gebäudetechnischen Anlagen gewerkeübergreifend vernetzt und steuert.
Folgende Blätter sind besonders relevant:
VDI 3814 Blatt 1: Grundlagen (Begriffe, Ziele, Systemstruktur, GA-Funktionen, Energieeffizienz durch GA etc.).
VDI 3814 Blatt 2.x: Planung (Bedarfs- und Funktionsplanung, Betriebskonzept, Schnittstellen, Planungsinhalte).
VDI 3814 Blatt 4.1: Methoden und Hilfsmittel für Planung, Bau und Prüfungen – enthält u. a. Vorgaben zur Identifikation, Adressierung und Listenführung (z. B. Datenpunktlisten) in GA.
VDI-Richtlinie 3813 – Raumautomation: Spezifiziert Anforderungen an die Automation auf Raumebene (Einzelraumregelungen für Klima, Licht, Sonnenschutz usw.) und ergänzt VDI 3814 hinsichtlich Nutzerkomfort und Raumfunktionen.
VOB/C ATV DIN 18386 – Gebäudeautomation: Diese Allgemeine Technische Vertragsbedingung definiert Anforderungen an die Ausführung von GA-Anlagen. Sie gilt für das Herstellen von Systemen zum Messen, Steuern, Regeln, Managen und Bedienen der Technischen Gebäudeausrüstung. In der Ausführungsplanung sind die Vorgaben der DIN 18386 zu berücksichtigen, etwa hinsichtlich der zu liefernden Anlagendokumentation, Prüfungen und Schnittstellen.
GEFMA 924/924-1 – Datenmodell und Ordnungsrahmen für Facility Management: Soweit anwendbar, sind die Vorgaben dieser Richtlinie zu berücksichtigen, um einen nahtlosen Datenaustausch zwischen GA-System und Facility-Management-Systemen (CAFM) zu ermöglichen (z. B. einheitliche Datenpunkt-Bezeichnungen, Strukturierung von Anlageninformationen).
Die Prüfanweisung ist als juristisch-technische Prosa verfasst. Sie enthält neben erläuternden Abschnitten auch eine strukturierte Prüftabelle, welche die wichtigsten Prüfkriterien zusammenfasst und direkt als Checkliste verwendet werden kann. Der Fokus liegt ausschließlich auf den funktionalen Anforderungen der GA – also den geforderten Mess-, Steuer-, Regel- und Überwachungsfunktionen – und nicht auf Details der Software-Implementierung oder Programmierung. Geprüft wird demnach, ob die Planung alle erforderlichen Funktionen und Schnittstellen vorsieht, damit die Gebäudeautomation im späteren Betrieb sicher und gemäß dem Stand der Technik funktioniert.
Allgemeine Unterlagen und Dokumentation: Zu Beginn der Prüfung ist zu kontrollieren, ob die notwendigen Planungsunterlagen vollständig vorliegen. Gemäß VOB/C DIN 18386 und VDI 3814 sind im Rahmen der Ausführungsplanung insbesondere folgende Unterlagen zu erwarten: Automationsschemata (Funktionsschemata) für alle Anlagen, Stromlauf- und Verkabelungspläne (nach gültigen Normen, z. B. DIN EN 61082), eine Datenpunktliste aller Sensoren/Aktoren und virtuellen Datenpunkte mit einheitlicher Adressierung, eine Funktionsbeschreibung bzw. GA-Funktionsliste gemäß DIN EN ISO 16484-3, Übersichtspläne der Bedieneinrichtungen (Leitzentralen) und Automationsgeräte (Schaltschränke, Feldgeräte), Stücklisten der GA-Komponenten, sowie Angaben zum Netzwerk (Kommunikationsprotokolle, IP-Adressen oder Bus-Segmente) und Schnittstellen zu Fremdgewerken. Diese Planungsdokumente sollten dem Stand der Technik entsprechen und geordnet, widerspruchsfrei sowie nachvollziehbar sein. Es ist zu prüfen, ob alle für Montage, Inbetriebnahme und Betrieb erforderlichen GA-Unterlagen vorgesehen sind und den Vorgaben der VDI 6026 (Dokumentation) entsprechen (z. B. Inhaltsverzeichnis der GA-Dokumentation, Beschreibungen für Bedienpersonal, Wartungsanleitungen). Nur eine vollständige und normgerechte Planungsdokumentation gewährleistet, dass die Gebäudeautomation korrekt umgesetzt und später abgenommen werden kann.
HLK-Automation (Heizung, Lüftung, Klima)
Die HLK-Automation umfasst die Steuerung und Regelung aller Anlagen der Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik. Zunächst ist zu prüfen, ob sämtliche HLK-Anlagen in der Ausführungsplanung mit einer geeigneten Automationslösung versehen sind. Dies bedeutet: Für jede zentrale Anlage (z. B. Kesselanlage, Wärmeerzeuger, Lüftungsgerät, Kühlmaschine) sowie wichtige dezentrale Komponenten (z. B. Pumpengruppen, Kühl- und Heizregister, Ventilatoren) müssen Messfühler, Aktoren und Regler vorgesehen sein, um die Sollfunktionen zu erfüllen. Die Planungsunterlagen – insbesondere R&I-Schemata und Automationsschemata – sollten alle erforderlichen Feldgeräte (Temperaturfühler, Drucksensoren, Volumenstrommesser etc.) und Stellglieder (Ventile, Klappenantriebe, Pumpen, Ventilatorregelungen) vollständig darstellen. Es ist zu überprüfen, ob die Auswahl und Platzierung dieser Feldgeräte den einschlägigen Normen entspricht und eine ordnungsgemäße Regelung ermöglicht (z. B. korrekte Position von Temperaturfühlern in Zuluftkanälen, geeignete Ventiltypen für Regelstrecken etc., gemäß DIN EN ISO 16484-3 Funktionalitäten und VDI 3814).
Weiterhin muss die Funktionsbeschreibung der HLK-Regelungen den Anforderungen genügen. Jeder Regelkreis und jede Automationsfunktion sollte klar beschrieben sein (ggf. in Form von Funktionslisten oder Ablaufplänen). Gemäß DIN EN ISO 16484-3 und VDI 3814 sind typische GA-Funktionen für HLK-Anlagen zu berücksichtigen, etwa: Raumtemperaturregelung mit Sollwertvorgaben, Heizkurvensteuerung, Konstant- oder variabler Volumenstromregelung in Lüftungsanlagen, Kühlleistungssollwertsteuerung, Feuchteregelung falls relevant, usw. Zu prüfen ist, ob die vorgesehenen Regelalgorithmen und Parameter den Vorgaben entsprechender Richtlinien entsprechen (z. B. VDI 3813 für Raumregelungen, VDI 6022 für hygienische Lüftungsanforderungen, soweit anwendbar). Insbesondere in Büroräumen ist auf bedarfsgerechte Regelung zu achten: Das GA-System soll z. B. in Abhängigkeit von Belegung oder Zeitprogrammen Lüftungs- und Klimaleistungen reduzieren (Nachtabsenkung, Stand-by-Betrieb) und bei Präsenz zügig in Komfortbetrieb schalten. Die Planung muss solche Betriebsarten (Komfort, Stand-by, Nacht/Absenkbetrieb) und die Kriterien für deren automatischen Wechsel vorsehen.
Ein wichtiger Aspekt der HLK-Automation ist die Sicherheit und Ausfallsicherheit der Anlagen. Es muss kontrolliert werden, ob alle erforderlichen Schutz- und Überwachungsfunktionen integriert sind. Dazu gehören z. B. Frostschutzfunktionen (Frostwächter an Außenluftklappen und in Heizregistern, Pumpennachlauf bei Frostgefahr), Überhitzungsschutz für Kessel und Wärmeerzeuger, Drucküberwachung in Hydrauliksystemen (mit Alarm bei Über- oder Unterdruck), Filtersensoren zur Verschmutzungsüberwachung in Lüftungsanlagen, etc. Die GA-Planung sollte entsprechende Melde- und Alarmfunktionen vorsehen (z. B. Alarmierung bei Auslösen eines Frostschutz-Thermostaten oder bei Ventilatorausfall). Es ist zu prüfen, ob diese Sicherheistsignale in der Datenpunktliste enthalten sind und ob klar definiert ist, welche Aktionen im Alarmfall erfolgen (z. B. Not-Aus, Schließen von Brandschutzklappen, Ansteuerung von Backup-Systemen). Weiterhin sind Schnittstellen der HLK-Steuerungen zur Gebäudeleittechnik zu betrachten: Jeder HLK-Regler (DDC) sollte an das GA-Kommunikationsnetz angebunden sein, sodass Messwerte, Stellgrößen und Störungen zentral visualisiert und bedient werden können. Sicherzustellen ist hierbei, dass die Kommunikation offen und standardisiert erfolgt (z. B. via BACnet oder KNX gemäß Planungsfestlegung) und alle notwendigen Datenpunkte übermittelt werden (Sollwerte, Istwerte, Störmeldungen, Betriebszustände).
Auch die Energieeffizienz der HLK-Anlagen steht im Fokus der Prüfung. Die Planung muss Funktionen zur effizienten Betriebsweise vorsehen, was in Norm DIN EN 15232 (jetzt EN ISO 52120) als Automatisierungsgrad A oder B klassifiziert wird. Beispiele: intelligente Vorlauftemperatursteuerung abhängig von Außentemperatur, gleitende Absenkung in Produktionspausen, Lastmanagement zur Spitzenlastbegrenzung bei gleichzeitiger Nutzung mehrerer großer Verbraucher. Zu prüfen ist, ob solche Optimierungsfunktionen eingeplant sind (ggf. als Teil der GA-Funktionsbeschreibung) – z. B. Nachtkühlbetrieb im Sommer zur Vorkühlung, zeitversetztes Anfahren mehrerer großer Antriebe zur Vermeidung von Lastspitzen, oder Automatik, die bei Annäherung an Leistungsgrenzen nicht erforderliche Verbraucher abschaltet. Die Normenlage (DIN EN ISO 16484-3 Funktionen; VDI 3814) verlangt, dass GA-Systeme durch energieeffiziente Regelalgorithmen und kontinuierliche Überwachung einen Beitrag zur Reduktion des Energieverbrauchs leisten. Dementsprechend muss die Ausführungsplanung solche Aspekte berücksichtigen. Beispielsweise sollte eine HLK-Automation im Produktionsbereich auch auf Prozesse abgestimmt sein (z. B. bedarfsgeführte Hallenlüftung abhängig von Prozessabluft, Wärmerückgewinnung optimiert auf Produktionswärme). Es ist sicherzustellen, dass alle HLK-Funktionen – Komfort, Schutz und Effizienz – vollständig und normgerecht in den Planungsunterlagen beschrieben sind.
Beleuchtungssteuerung
In diesem Abschnitt wird die automationstechnische Steuerung der Beleuchtung geprüft. Zunächst ist zu kontrollieren, ob für alle relevanten Bereiche des Neubaus (Büros, Produktionshallen, Verkehrswege usw.) ein automatisiertes Beleuchtungskonzept vorgesehen ist. Gemäß Stand der Technik (z. B. DIN V 18599-11 in Verbindung mit GEG) sind in Nichtwohngebäuden mit GA typischerweise präsenzabhängige und tageslichtabhängige Beleuchtungssteuerungen einzusetzen, um Energie zu sparen und Nutzerkomfort zu gewährleisten. Es ist zu prüfen, ob Präsenzmelder in Räumen vorgesehen sind (insbesondere in Büros, Besprechungsräumen, Sanitärbereichen), sodass Beleuchtung automatisch abgeschaltet oder gedimmt wird, wenn kein Nutzer anwesend ist. Ebenso sollte in tageslichtdurchfluteten Zonen (z. B. Fensterachsen in Büros, Produktionsbereiche mit Oberlichtern) eine Konstantlichtregelung eingeplant sein, bei der künstliche Beleuchtung in Abhängigkeit des verfügbaren Tageslichts automatisch geregelt wird. Die Planungsunterlagen (Lichtsteuerungskonzepte, Datenpunktlisten) müssen entsprechende Sensoren (Präsenz- und Helligkeitssensoren) und Stellglieder (dimmfähige Betriebsgeräte oder Schaltaktoren) aufführen. Zu verifizieren ist, dass für verschiedene Nutzungsbereiche angemessene Steuerstrategien definiert sind – etwa Zeitprogramme für Außenbeleuchtung und allgemeine Beleuchtung in Produktionshallen, manuelle Übersteuerungsmöglichkeiten für individuelle Arbeitsbereiche, oder szenenbasierte Steuerungen in Besprechungs- und Präsentationsräumen.
Die Integration der Beleuchtungssteuerung in das GA-System ist ein weiterer Prüfaspekt. Falls separate Beleuchtungs-Bussysteme (wie DALI oder DALI2 für digitale Lichtsteuerung) zur Anwendung kommen, muss die Ausführungsplanung deren Ankopplung an die Gebäudeautomation vorsehen – z. B. über DALI-BACnet-Gateways oder KNX/DALI-Koppler. Es ist sicherzustellen, dass der GA-Plan alle Schnittstellen enthält, um die Lichtanlagen zentral zu visualisieren und zu bedienen, sowie Störungen (z. B. Lampenausfälle bei konventionellen Vorschaltgeräten oder EVG-Störungen) zu melden. Werden KNX-Busse für die Raumbeleuchtung genutzt (etwa in Verwaltungsbereichen), so muss die GA-Planung auch hier die Kopplung an die GLT (Gebäudeleittechnik) vorsehen. Insbesondere ist zu beachten, dass unterschiedliche Protokolle interoperabel gemacht werden: Gemäß DIN EN ISO 16484-5 (BACnet) sollen möglichst offene Standardprotokolle eingesetzt werden, um herstellerübergreifende Kommunikation zu erlauben. Für die Beleuchtung ist daher zu prüfen, ob entweder ein herstellerunabhängiges GA-Protokoll (BACnet, KNX etc.) direkt genutzt oder zumindest ein offener Gateway bereitgestellt wird. Die Prüfanweisung verlangt zudem, die Betriebsarten der Beleuchtung zu betrachten: Sind z. B. für den Notbetrieb oder für Reinigungszeiten spezielle Schaltzustände vorgesehen? Werden bei Alarmfällen (z. B. Brandalarm) alle Leuchten auf 100 % geschaltet, um Fluchtwege auszuleuchten? Solche Funktionen sollten in der Planung definiert sein. Es ist zu kontrollieren, dass alle Leuchtenkreise und -gruppen eindeutig benannt und adressiert sind, Lastkreise den Schaltaktoren korrekt zugeordnet wurden und die elektrische Auslegung (Schaltleistung, Dimmbarkeit, Anzahl EVGs pro Kanal) den Vorgaben entspricht. Schließlich ist auf Benutzerbedienung einzugehen: Räume mit multifunktionaler Nutzung sollten lokale Bedienelemente (Taster, Touch-Panels) haben, die in die GA integriert sind, sodass Nutzer die Beleuchtung bei Bedarf manuell anpassen können. Die GA-Ausführungsplanung muss sicherstellen, dass solche lokalen Bedieneingriffe möglich sind, ohne die generelle Automatik (Präsenz/Tageslichtregelung) zu beeinträchtigen (typischerweise Automatikübernahme nach einer gewissen Zeit oder nächstem Ereignis).
Sonnenschutzsteuerung
Die Sonnenschutzsteuerung (automatische Steuerung von Jalousien, Rollläden oder Markisen) ist ein wesentlicher Bestandteil der Gebäudeautomation, insbesondere um Blendung zu vermeiden, den Kühlbedarf zu reduzieren und den Nutzerkomfort zu erhöhen. Hier ist zu prüfen, ob ein wetter- und nutzergeführtes Steuerungskonzept für alle Sonnenschutzeinrichtungen vorgesehen ist. Die Planung sollte idealerweise eine Wetterstation vorsehen, die aktuelle Außenklima-Daten liefert: mindestens Helligkeitssensoren (Globalstrahlung oder Himmelsrichtungssensoren) für die Sonnenerkennung sowie einen Windsensor (Anemometer) zur Sturmschutzsteuerung, ggf. auch Regen- und Temperatursensoren. Es ist zu überprüfen, ob die GA bei starker Sonneneinstrahlung die Beschattung automatisch herunterfährt (in den betroffenen Fassadenabschnitten) und bei nachlassender Helligkeit oder bestimmter Uhrzeit wieder hochfährt. Ebenso muss bei kritischen Windgeschwindigkeiten eine automatische Sicherheitsfahrt vorgesehen sein, die alle Außenjalousien hochzieht, um Schäden zu verhindern. Diese Funktionen sind typischerweise in VDI 3814 und DIN EN 15232 Klasse A/B gefordert und müssen in der Funktionsbeschreibung der GA auftauchen.
Neben der wetterabhängigen Automatik ist der Nutzerkomfort und manuelle Eingriff ein zentraler Punkt. Es ist sicherzustellen, dass in den Innenräumen Möglichkeiten zur lokalen Bedienung des Sonnenschutzes vorgesehen sind (z. B. Jalousietaster in den Büros), damit Nutzer bei Bedarf die Stellung der Lamellen bzw. Behänge anpassen können. Die Planung muss regeln, wie manuelle Eingriffe behandelt werden – etwa ob nach einer bestimmten Zeit die Automatik wieder übernimmt oder ob Nutzerfahrten bis zum Tagesende Vorrang haben. Dies sollte klar in der Funktionslogik dokumentiert sein. Insbesondere in Verwaltungsbereichen ist es üblich, eine Automatik mit Astrofunktion (d. h. tages-/jahreszeitabhängiger Fahrzeiten) mit präsenz- und helligkeitsabhängigen Steuergrößen zu kombinieren: morgens zunächst hochfahren zur Tageslichtnutzung, bei Sonneneinstrahlung absenken, abends generell hochfahren (ggf. zur verbesserten nächtlichen Auskühlung oder um Verschattung am nächsten Morgen zu vermeiden). Es ist zu prüfen, ob solche Abläufe in den GA-Funktionsplänen berücksichtigt sind.
Ein weiterer Aspekt ist die Integration der Sonnenschutzanlage mit anderen Gewerken. Die GA-Ausführungsplanung sollte vorsehen, dass die Stellung der Sonnenschutzanlagen mit der Beleuchtungssteuerung und der Klimaregelung kommuniziert. Beispielsweise kann bei heruntergefahrenen Jalousien in Büroräumen die Beleuchtungsanlage automatisch das Kunstlicht erhöhen (Konstantlichtregelung). Umgekehrt sollte die Klimasteuerung wissen, wenn Beschattung aktiv ist, um ggf. Sollwerte oder Regelparameter anzupassen (z. B. weniger Kühlleistung nötig bei konsequenter Verschattung). Solche integralen Funktionen sind Kennzeichen einer modernen GA und meist in VDI 3813 empfohlen (Raumautomation = Zusammenspiel von HLK, Licht, Blendschutz). Zu verifizieren ist, ob entsprechende Datenpunkte (Status Rückmeldung der Jalousiepositionen, Automatikbetrieb Ein/Aus etc.) in der GA geplant sind und ob ggf. Verknüpfungslogik beschrieben ist (etwa: “Wenn Raum zu warm und Beschattung oben und Sonne scheint, dann Hinweis oder automatische Beschattung”). Außerdem ist zu beachten, ob Sicherheitsszenarien berücksichtigt wurden: Im Brandfall könnten z. B. automatische Rauchabzugsstellungen erforderlich sein (ggf. Hochfahren von Jalousien, wenn Fenster als Rauchabzug dienen). Die Planung sollte klarstellen, ob Sonnenschutz im Brandfall in eine definierte Position fährt oder von der Brandmeldeanlage übersteuert wird. Abschließend ist darauf zu achten, dass jeder Antrieb und Motor in der Dokumentation adressiert ist und Gruppenbildungen (Fassadenweise, Geschossweise) der Steuerung sinnvoll festgelegt wurden.
Energieerfassung und -management
Ein zentrales Ziel der Gebäudeautomation ist es, den Energieverbrauch des Gebäudes transparent zu machen und Optimierungspotenziale aufzuzeigen. Daher ist zu prüfen, ob die Ausführungsplanung ein hinreichendes Energieerfassungs- und -managementkonzept enthält. Alle wesentlichen Energieflüsse im Gebäude sollten messtechnisch erfasst und an das GA-System angebunden sein. Es ist sicherzustellen, dass Zähler für Strom, Wärme, Kälte, Gas und Wasser – soweit im Gebäude vorhanden – vorgesehen sind und deren Daten in der GA zusammenlaufen. Gemäß VDI 3814 und AMEV-Empfehlungen sollten dabei geeignete Schnittstellen verwendet werden, etwa M-Bus- oder Modbus-Zähler, BACnet-Zähler oder digitale Impulsgeber, die von Automationsstationen eingelesen werden. Die Planung muss angeben, wie die Zähler angebunden sind (z. B. M-Bus Gateway in Schaltschrank X mit Auflistung der Zähleradressen in der Datenpunktliste). Falls bestimmte Verbrauchergruppen (z. B. Produktionsmaschinen, EDV, Beleuchtung) getrennt erfasst werden sollen, müssen entsprechende Unterzähler vorgesehen sein. Zu überprüfen ist, ob die Zahl und Platzierung der Zähler den Anforderungen entspricht (z. B. Unterteilung nach Gebäudebereichen oder Nutzungseinheiten für eine verursachergerechte Nebenkostenabrechnung, wie von GEFMA gefordert). Auch temporäre Erfassungen, etwa mobile Messeinrichtungen, sollten berücksichtigt sein, falls im Energiekonzept vorgesehen.
Über die reine Messwerterfassung hinaus sind die Funktionen des Energiemanagements in der GA zu betrachten. Eine moderne GA sollte in der Lage sein, Energieverbrauchsdaten nicht nur aufzuzeichnen, sondern auch aufzubereiten und Analysen zu unterstützen. Es ist zu prüfen, ob das GA-System Funktionen bietet wie Trendaufzeichnungen aller relevanten Zählerwerte, Langzeitspeicherung (z. B. für mindestens 365 Tage oder mehr, je nach Vorgabe), sowie Alarmierung bei Grenzwertüberschreitungen (z. B. ungewöhnlich hoher Verbrauch). In der Ausführungsplanung sollte festgelegt sein, welche Berichte oder Kennzahlen generiert werden können – z. B. Tages-, Wochen- und Monatsenergiereports, Gegenüberstellung von Soll- und Ist-Verbrauch (ggf. basierend auf Referenzwerten oder Vorjahr). Zudem ist zu kontrollieren, ob eine Schnittstelle zu einem externen Energiemanagement-System vorgesehen ist, falls der Bauherr eine separate Software einsetzen will. GEFMA 924 empfiehlt einheitliche Datenmodelle und Kataloge für den Datenaustausch im FM. Es ist daher sicherzustellen, dass die GA-Daten (Zählerkennzahlen, Zeitstempel, Einheiten) in einem gängigen Format ausgegeben oder bereitgestellt werden können – sei es via CSV-Export, webbasierte API, OPC UA Server oder BACnet/IP an ein übergeordnetes System. Bei Gebäuden ab einer gewissen Größe schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sogar vor, dass ein technisches Monitoring in den ersten Betriebsjahren erfolgt, um die energetische Performance nachzuweisen. Die GA-Planung sollte deshalb technische Voraussetzungen dafür schaffen (z. B. Logging aller HLK-Soll/Ist-Werte über eine gesamte Heiz- und Kühlperiode). Geprüft wird, ob die erforderlichen Messpunkte und Datenaufzeichnungen dafür vorhanden sind. Darüber hinaus kann GA zur Unterstützung von Instandhaltung und Störungsdiagnose dienen – etwa durch erfassen von Betriebsstunden, Schaltspiele, etc., um Wartungsbedarfe abzuleiten. Ein schlüssiges Energie- und Betriebsdatenmanagement, das in der Planung dokumentiert ist, muss vorhanden sein.
Raumautomation / Nutzerkomfort
Die Raumautomation befasst sich mit der Automationslösung auf Ebene einzelner Räume oder Zonen, insbesondere in den Verwaltungsbereichen (Büros, Besprechungsräume) und relevanten Bereichen der Produktion (etwa mess- oder klimakritische Produktionszonen, Labore, Reinräume, wenn vorhanden). Zunächst ist zu prüfen, ob für typische Raumtypen jeweils eine Automation vorgesehen ist, die alle Gewerke im Raum integriert.
Gemäß VDI 3813 und VDI 3814 soll die Raumautomation gewerkeübergreifend funktionieren, d. h. Heizung/Kühlung, Lüftung, Beleuchtung und Sonnenschutz in einem Raum aufeinander abgestimmt und durch eine gemeinsame Regelstrategie geführt werden. Es ist sicherzustellen, dass die Planung dieses integrale Konzept für die wichtigsten Raumarten vorsieht: Beispielsweise können in einem Büro die Präsenzsensoren gleichzeitig die Klimatisierung beeinflussen (Lüftung in Standby bei Abwesenheit, Temperaturabsenkung), die Beleuchtung steuern und als Trigger für eine evtl. vorhandene Anwesenheitsanzeige dienen. Die Jalousiesteuerung sollte im Raumregler mitbedacht sein, um bei Überschreiten von bestimmten Klimawerten ggf. automatisch zu verschatten. Die Prüfanweisung verlangt, dass für jeden Raumtyp eine eindeutige Funktionsbeschreibung vorliegt, aus der hervorgeht, wie die einzelnen Gewerke zusammenwirken. Dies kann z. B. in Form eines Raumbuches oder einer Funktionsliste pro Raum erfolgen.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Nutzerkomfort und der Bedienbarkeit im Raum. Räume mit Raumautomation sollen den Nutzern eine intuitive Bedienmöglichkeit bieten, um Klima und Beleuchtung nach Bedarf anzupassen, ohne die generelle Automatik zu überfordern. Es ist zu prüfen, ob im Planungskonzept Raumbediengeräte vorgesehen sind – z. B. ein multifunktionales Bedienpanel an der Wand, das Temperatur einstellen, Licht dimmen und Jalousie steuern kann, oder einzelne Taster/Regler für jede Funktion. Wichtig ist, dass diese Bedienelemente in die GA integriert sind und deren Befehle im Automationssystem verarbeitet werden. So sollte etwa eine Änderung des gewünschten Raumtemperatur-Sollwerts am Bediengerät unmittelbar an die Raumreglung (DDC) gehen und dort z. B. in Grenzen (+/–2 K um den Standardsollwert) akzeptiert werden. Zu verifizieren ist, dass solche Sollwertverschiebungen oder manuelle Overrides in den GA-Funktionslisten vermerkt sind (inkl. Rückführung zur Automatik). Ebenso muss im Konzept geregelt sein, wie konkurrierende Eingriffe gehandhabt werden: Etwa wenn der Nutzer das Licht manuell ausschaltet, obwohl Präsenz detektiert wird – bleibt es dann aus bis zur nächsten Abwesenheit? Solche Details sollten geklärt und dokumentiert sein.
Weiterhin ist die Raumklimaregelung selbst Gegenstand der Prüfung. Die Ausführungsplanung sollte für typische Räume die Art der Regelung festlegen: z. B. Zweipunkt-Regelung oder PI-Regelung der Temperatur, Einzelraumregler pro Büro vs. zentraler Regler für mehrere Großraumbereiche, CO₂-Sensoren in Konferenzräumen zur bedarfsgeführten Lüftung usw. Es ist zu kontrollieren, ob die Sensorik ausreichend dimensioniert ist (Thermostate pro Raum, ggf. ein Hygrometer falls Feuchteregelung erforderlich, Luftgütesensoren bei hoher Personendichte). VDI 3813 verlangt, dass Raumautomation neben dem Klimakomfort auch Energieeffizienz unterstützt – z. B. indem es Sollwertanpassungen bei Abwesenheit oder bei Außenwettereinflüssen vornimmt. Die Planung sollte daher auch Optimierungsfunktionen auf Raumebene vorsehen: beispielsweise adaptive Heizgrenztemperaturen abhängig von Sonneneinstrahlung oder automatisches Abschalten von Nachheizregistern, wenn Fenster geöffnet sind (Fensterkontakte als Sensoren in GA eingebunden). Zu prüfen ist, ob Fensterkontakte geplant sind und in der Funktionsbeschreibung erwähnt werden (übliche Logik: Fenster auf -> Heizung und Kühlung in dem Raum temporär aus). Gerade in einem Industrie-Neubau mit Büros und ggf. klimatisierten Produktionsbereichen ist es wichtig, dass unterschiedliche Komfortansprüche berücksichtigt werden: Büros brauchen möglicherweise manuelle Override-Möglichkeiten und hohe Behaglichkeit, während in Produktionshallen Robustheit und energiesparende Grundfunktionen überwiegen. Die Planung muss diese Unterschiede abbilden, etwa durch getrennte Raumautomationskonzepte.
Abschließend sollte die Vernetzung der Raumebene mit der Managementebene betrachtet werden. Es ist sicherzustellen, dass alle Raumcontroller an das zentrale GA-Netz angebunden sind und ihre Daten (z. B. aktuelle Raumtemperaturen, Belegungsstatus, Störungsmeldungen einzelner Aktoren) der Gebäudeleittechnik zur Verfügung stellen. Nur so können übergeordnete Funktionen wie zentral einstellbare Sollwerte, Anwesenheitsübersichten oder ein zentrales Energiemanagement (Abgleich von Raum-Sollwerten mit Betriebszeitplänen) realisiert werden. Die Norm VDI 3814 fordert eine solche konsistente Integration der Raumautomation ins Gesamtsystem, damit keine Insellösungen entstehen. Es ist zu prüfen, ob die Kommunikationsprotokolle zwischen Raumebene und Automationsebene durchgängig sind (z. B. Verwendung von BACnet MS/TP oder KNX auf Raumebene mit Gateway zu BACnet IP, etc.) und ob die Adressierung einheitlich organisiert ist (z. B. Räume/Zonen adressiert nach einem Gebäudeschema). Auch sollten in der GA-Datenpunktliste die Gruppenzugehörigkeiten der Räume (Bereiche, Etagen) klar ersichtlich sein, um eine spätere Bedienung zu erleichtern.
Integrale Systemvernetzung (Kommunikation und Protokolle)
Die integrale Vernetzung aller Systemkomponenten ist ein Kernelement der Gebäudeautomation. Hierbei wird geprüft, ob das Kommunikationskonzept der GA schlüssig und zukunftssicher angelegt ist. Zunächst ist zu betrachten, welche Bussysteme und Protokolle in der Planung vorgesehen sind. Stand der Technik im Nichtwohngebäude-Bereich sind offene standardisierte Protokolle wie BACnet (gemäß DIN EN ISO 16484-5) für die Management- und Automationsebene sowie feldbusspezifische Protokolle für unterlagerte Ebenen (z. B. DALI für Licht, M-Bus für Zähler, Modbus oder KNX für dezentrale Geräte). Es ist zu prüfen, ob die Planer eine klare Festlegung getroffen haben, welche Kommunikation wo eingesetzt wird: Zum Beispiel BACnet/IP als Backbone-Netzwerk auf Managementebene, BACnet MS/TP oder KNX TP1 auf Raumebene, und Integration anderer Gewerke über Gateway-Lösungen. Wichtig ist, dass Mehrsystemlösungen sauber beschrieben sind. Falls heterogene Lösungen mit Komponenten verschiedener Hersteller eingesetzt werden, muss die Planung die Interoperabilität sicherstellen – etwa durch die Forderung nach BACnet-Konformität (BTL-Zertifikat) für alle DDC-Geräte oder durch die Spezifikation einheitlicher Schnittstellenprofile. VDI 3814 Blatt 2.2 und Blatt 4.1 geben hierzu Hinweise, z. B. zur einheitlichen Geräteadressierung und Datenpunktstruktur. Zu verifizieren ist, dass ein Adressierungskonzept vorliegt: IP-Adressen oder Bus-Adressen für alle Automationsstationen, konsistente Benennung der Datenpunkte (möglichst nach einem Schema, das Gebäude, Anlage, Datenpunktart enthält). GEFMA 924 und AMEV fordern häufig eine einheitliche Kennzeichnung aller GA-Datenpunkte, um später die Integration mit CAFM-Systemen zu erleichtern. Die Prüfanweisung verlangt daher, dass in der Datenpunktliste oder den Projektunterlagen ein entsprechendes Benennungssystem erkennbar ist.
Weiterhin ist die Netzwerktopologie zu begutachten. In der Ausführungsplanung sollten Angaben zur Verbindung der GA-Komponenten untereinander gemacht werden: etwa Lage und Anzahl von Netzwerkknoten/Switches für BACnet/IP, Linien- und Bereichskoppler bei KNX, Kabellängen und -typen für Busse usw. Es ist sicherzustellen, dass die Planung den Anforderungen der jeweiligen Protokolle gerecht wird (z. B. Begrenzung der Teilnehmerzahl und Leitungslänge bei KNX TP1, Verwendung von Busabschluss bei EIA-485 basierten Bussen wie BACnet MS/TP). Auch der Brandabschnittsübergang von Datenleitungen ist ein Thema: Gemäß bauordnungsrechtlichen Vorgaben müssen z. B. Leitungen, die sicherheitsrelevante Funktionen übertragen, in Funktionserhaltkabel ausgeführt werden und Trennungen zwischen Allgemeinstrom und Sicherheitsstromkreis beachtet werden. Zu prüfen ist, ob entsprechende Angaben vorhanden sind (etwa in den Kabellisten oder Beschreibungen: “Bus X in Funktionserhaltskabel E30 verlegt für Brandfallsteuerung von Entrauchungsklappen”). Zudem sollen GA-Datenkabel im Brandfall ein verbessertes Verhalten zeigen (z. B. halogenfrei, raucharm) – auch dies ist zu kontrollieren. Die integrale Vernetzung umfasst ferner, dass alle relevanten Systeme angebunden sind: Die Planung sollte eine Übersicht der Schnittstellen geben – beispielsweise Leittechnik-Server kommuniziert über BACnet/IP mit HLK-DDCs, über ein OPC UA-Interface mit dem Produktionsleitsystem, über Modbus/TCP an die Energiezähler, über KNXnet/IP mit der Raumautomation etc. Es ist zu prüfen, ob diese Schnittstellen umfassend aufgelistet und technisch beschrieben sind (inkl. Protokoll, Datenpunkte, ggf. Gateway-Hardware).
Ein zunehmend wichtiger Punkt ist die IT-Sicherheit in der GA-Vernetzung. Zu überprüfen ist, ob in der Planung Maßnahmen für den Schutz des GA-Netzwerks vorgesehen sind – dies kann z. B. die Trennung des GA-Netzes vom Bürodaten-Netz sein, Einsatz einer Firewall oder Router für externe Zugriffe, Nutzung von VPN für Fernwartung, oder die Berücksichtigung von BACnet/SC (Secure Connect) anstelle unverschlüsseltem BACnet/IP. Zwar sind solche Details oftmals erst in der Ausschreibung/Vertragsbedingungen geregelt, jedoch sollte in der Planung erkennbar sein, dass das Thema bedacht wurde (z. B. Hinweis “IT-Sicherheitskonzept erforderlich” oder Vorgabe zur Einhaltung von BSI-Grundschutz bei vernetzter GA). Da die GA immer häufiger mit Cloud-Diensten oder IoT-Plattformen interagiert, ist hierauf zu achten: Schnittstellen zu Cloud oder digitalen Zwillingen (Stichwort BACnet/IT oder BACnet BACnet-Twin) sollten nur vorgesehen werden, wenn die Datensicherheit gewährleistet ist. Es ist sicherzustellen, dass kein ungesichertes Einfallstor in die Gebäudesteuerung entsteht. Insgesamt muss die integrale Systemvernetzung so geplant sein, dass alle Teilgewerke reibungslos zusammenarbeiten und ein zentrales, einheitliches GA-System bilden.
Die Norm DIN EN ISO 16484-2 (Hardware) fordert hierbei u. a. auch, dass Ausfallszenarien betrachtet werden: Was passiert z. B. bei Ausfall eines Segmentes oder Servers? Die Planung sollte Hinweise auf Redundanzen geben, wo erforderlich (etwa redundanter Server in der Leittechnik für kritische Produktionsprozesse, oder Watchdog-Funktionen, die bei Busausfall lokale Notsteuerungen aktivieren). Zu prüfen ist, ob solche Aspekte der Kommunikationssicherheit und Verfügbarkeit in Konzept und Pflichtenheft berücksichtigt sind.
Schnittstellen zu Gefahrenmeldetechnik (Brand, Zutritt, Störmeldungen)
In modernen Gebäuden ist die Gebäudeautomation nicht isoliert, sondern mit sicherheitstechnischen Anlagen vernetzt, um im Ereignisfall richtig zu reagieren. Dieser Abschnitt prüft die vorgesehenen Schnittstellen zu Gefahrenmelde- und Sicherheitssystemen, insbesondere Brandmeldeanlagen (BMA), Zutrittskontrollsystemen, Einbruchmeldeanlagen und sonstigen Störungsmeldeeinrichtungen.
Zuerst ist die Brandfallsteuerung zu betrachten, da sie höchste Priorität hat. Es ist sicherzustellen, dass die Ausführungsplanung eine klare Kopplung zwischen der Brandmeldeanlage (BMA) und der GA vorsieht. Im Brandfall müssen bestimmte Aktionen durch die Gebäudeautomation automatisch erfolgen, typischerweise: Abschalten von Lüftungs- und Klimaanlagen (um Rauch nicht zu verteilen), Öffnen aller motorischen Brandschutzklappen (sofern nicht selbstständig durch BMA gesteuert), Ansteuerung von Entrauchungsanlagen (z. B. Rauchabzüge, Lüftungsanlagen auf Rauchabzugsbetrieb) und Zurücksetzen in einen sicheren Zustand. Die GA-Planung sollte die notwendigen Eingangssignale von der BMA vorsehen – z. B. ein Brandalarm-Gesamtsignal oder Einzelalarme je Brandmelderbereich – und die resultierenden GA-Aktionen definieren. Es ist zu prüfen, ob solche Signale in der Datenpunktliste enthalten sind (z. B. “BMA-Alarm Eingang in DDC der Lüftungsanlage X”) und ob im Funktionsschema die Reaktion beschrieben ist (“Bei BMA-Alarm: Ventilator AUS, Brandschutzklappen zu, Stellventile Heiz/Kühl zu”). Wichtig ist auch, dass die Prioritäten korrekt gesetzt werden: Im Brandfall dürfen manuelle Eingriffe oder Komfortsteuerungen keinen Vorrang haben; die sicherheitsgerichtete Steuerung hat oberste Priorität. Außerdem muss die elektrische Ausführung der Ansteuerungen den Brandschutzanforderungen genügen – z. B. Verkabelung mit Funktionserhalt für die Ansteuerung kritischer Brandschutzklappen, redundant gespeiste Aktoren etc. (siehe bauordnungsrechtliche Vorgaben und VDI 6010 Blatt 4). Zu verifizieren ist, ob diese Anforderungen in den Planunterlagen berücksichtigt sind (z. B. Hinweis “Verkabelung BMA-Schnittstelle mit E30” oder “Trennung von Sicherheits- und Nicht-Sicherheitsstromkreis” entsprechend DIN VDE 0833). Neben den reinen Steuerbefehlen sollte auch die Rückmeldung betrachtet werden: Die GA sollte von der BMA zumindest Zustands- und Störmeldungen übernehmen, soweit zulässig. Beispielsweise können Meldungen wie “BMA gestört” oder “BMA in Wartung” in der GLT angezeigt werden, damit das Betriebspersonal informiert ist. Die Planung sollte solche Meldeschnittstellen (ggf. über potentialfreie Kontakte oder über ein genormtes Protokoll, z. B. OPC) aufführen.
Nächster Aspekt sind Zutritts- und Einbruchmeldeanlagen. Hier ist die Kopplung weniger kritisch, aber dennoch nützlich. Es ist zu prüfen, ob z. B. die GA auf Informationen der Zutrittskontrolle reagiert: Etwa könnte die GA erkennen, welche Bereiche belegt sind, indem sie die Zutrittsmeldungen auswertet (wenn Person X Gebäude betritt außerhalb Arbeitszeit -> Lüftung einschalten in Bereich Y, oder umgekehrt: wenn letzter Mitarbeiter sich abmeldet, Gebäude in Nachtbetrieb setzen). Solche Integrationsfunktionen sind optional, aber zeitgemäß. Die Planung sollte Schnittstellen vorsehen, z. B. “Zutrittssystem meldet Scharf/Unscharf-Status” an die GA, woraufhin die GA z.B. das Licht in Sicherheitsbeleuchtung umschaltet oder HLK absenkt. Zu kontrollieren ist, ob eventuelle Anforderungen des Bauherrn hierzu umgesetzt wurden (gegebenenfalls im Lastenheft festgelegt). Bei Einbruchmeldeanlagen (EMA) kann die GA z. B. genutzt werden, um im Alarmfall die Innenbeleuchtung voll einzuschalten oder Zutritt für Interventionskräfte zu ermöglichen. Werden solche Szenarien gewünscht, müssen sie in der Ausführungsplanung beschrieben sein. Ansonsten sollte zumindest vorgesehen sein, kritische Störmeldungen dieser Systeme in der GLT darzustellen, um das Facility Management zu unterstützen (z. B. “Batterie USV Alarmanlage leer” als Meldung).
Generell zu Störmeldungen technischer Anlagen: Die GA fungiert oft als zentrales Alarm- und Störmeldesystem für alle TGA-Anlagen. Daher ist zu prüfen, ob Schnittstellen zu allen relevanten Gewerken definiert sind, die eigenständige Steuerungen haben könnten. Beispielsweise: Aufzugsanlagen (Aufzugstörungen in GA visualisieren), USV-Anlagen (Netzausfall- und Batteriebetriebsmeldungen in GA anzeigen), Notstromaggregat (Betrieb, Störung, Tests start/stop via GA), Druckluft- oder andere Medienversorgung in der Produktion (Meldungen über GA). Es ist sicherzustellen, dass eine konsolidierte Störmeldeliste existiert, in der für jedes Fremdgewerk festgelegt ist, welche Meldungen auf die GA aufgeschaltet werden. Die Prioritäten müssen dabei gekennzeichnet sein (z. B. Brandalarm = höchster Priorität/roter Alarm, technische Störung = gelber Alarm etc.), damit in der Leitwarte die richtigen Reaktionen erfolgen. Normativ gibt es hierfür Anforderungen in DIN EN ISO 16484-3 (Alarmklassen) und VDI 3814 (Empfehlungen zu Meldemanagement). Zu verifizieren ist, ob die Planung diesen Anforderungen gerecht wird: Sind z. B. Quittierungsverfahren für Alarme vorgesehen (einfach/zweistufig), gibt es Sammelalarme pro Gewerke, sind Pufferbatterien oder USV für GA-Komponenten geplant, damit im Notfall die Kommunikation zu sicherheitsrelevanten Anlagen aufrechterhalten bleibt. Abschließend sollte geprüft werden, ob Betriebszustände aus der GA an Gefahrenmeldesysteme zurückgemeldet werden. Beispielsweise verlangen manche Brandschutzkonzepte, dass die BMA erkennt, ob Lüftungsanlagen in Betrieb oder abgeschaltet sind (Rückmeldung “Anlage aus” an BMA). Solche Rückführungen sind seltener, aber falls im Konzept vorgesehen, müssen sie in den Plänen auftauchen. Die Prüfanweisung stellt fest, dass eine umfassende, jedoch klar begrenzte Kopplung zwischen GA und Sicherheitstechnik geplant sein muss – umfassend im Sinne aller notwendigen Meldungen und Befehle, klar begrenzt im Sinne der Zuständigkeiten (GA darf keine Funktionen der BMA selbst übernehmen, sondern nur im Rahmen der zulässigen Schnittstellen agieren).
Schaltanlagen, Automationsstationen, Busverkabelung
Dieser Prüfabschnitt widmet sich der Hardware-Ebene der GA: den Schalträumen, Schaltschränken, Automationsgeräten (DDC, PLC, Gateways etc.) und der Verkabelung. Zunächst ist zu prüfen, ob die Planung die nötigen Schaltanlagen und Verteilungen für die GA vorsieht. Alle Automationsstationen (z. B. DDC-Controller für HLK-Anlagen, Raumautomationsgeräte pro Geschoss, Schaltschränke für Beleuchtungsaktoren) müssen in geeigneten Schaltschränken untergebracht sein. Es ist zu verifizieren, dass für jede GA-Komponente ein Aufstellort und eine elektrische Einspeisung vorgesehen ist. Typischerweise enthält die Ausführungsplanung Schemas oder Listen der GA-Schaltschränke mit Angabe der bestückten Module. Diese sollten auf genügend Platzreserven ausgelegt sein (Vorgabe in vielen Richtlinien: etwa 20 % Reserveplatz in Schränken und Kanälen für Nachrüstungen). Zu prüfen ist, ob solche Reserven vorgesehen sind. Weiterhin sind Schutzarten und Klimatisierung der Schaltschränke relevant: In rauen Umgebungen (Produktionshalle mit Staub, Feuchte) müssen die Schränke ggf. höhere IP-Schutzarten aufweisen oder klimatisiert werden. Die Planung muss derartige Anforderungen nennen (z. B. “Schrank IP54, mit Heizung bei <5°C”), falls anwendbar. Auch die Stromversorgung der GA-Geräte ist kritisch: Es ist sicherzustellen, dass alle Automationsstationen an geeigneten Stromkreisen hängen – idealerweise eigene Stromkreise für GA, evtl. mit USV-Unterstützung für zentrale Komponenten (Leitrechner, Switches). DIN EN ISO 16484-2 fordert redundante Spannungsversorgung für wichtige GA-Teile; zu prüfen ist, ob dies umgesetzt wurde (z. B. zwei Einspeisungen in Hauptschaltfeld, automatischer Umschalter oder USV für Leitsystem).
Die Automationsstationen selbst (DDCs, Controller) sind auf Leistungsfähigkeit und Kapazität hin zu überprüfen. Die Planung sollte angeben, wie viele Datenpunkte pro Station geplant sind und ob diese im Rahmen der Herstellerangaben liegen. Es ist zu kontrollieren, dass kein Controller überlastet wird (z. B. max. empfohlene Anzahl an physikalischen I/Os oder Kommunikationsobjekten pro CPU). Auch die Aufteilung der Anlagen auf die Controller ist zu begutachten: Wird pro große HLK-Anlage ein eigener DDC vorgesehen? Werden mehrere kleine Anlagen auf einem Controller zusammengefasst? Dies muss schlüssig und im Störungsfall handhabbar sein. Im Sinne der Betriebssicherheit kann es ratsam sein, kritische Anlagen getrennt zu halten, damit ein Ausfall nicht zu großräumigen Problemen führt. Zu prüfen ist, ob die Planung hier angemessene Entscheidungen trifft (z. B. ein DDC pro Lüftungsgerät, getrennt für redundante Anlagen). Die Programmierbarkeit bzw. Offenheit der Stationen sollte auch berücksichtigt sein: Entspricht die Auswahl der Geräte dem geforderten Standard (z. B. freie Programmierbarkeit nach IEC 61131, wenn vom AG gewünscht, oder zumindest Parameterbarkeit laut Funktionslisten)? Falls in der Leistungsbeschreibung festgelegt, muss der Planer bestimmte Fabrikate oder Systemtypen berücksichtigen – hier ist zu prüfen, ob solche Vorgaben eingehalten wurden.
Bus- und Feldverkabelung: Die Planung der Verkabelung ist ein wesentlicher Teil der Ausführungsunterlagen. Es ist sicherzustellen, dass für alle Datenpunkte Leitungswege und -typen definiert sind. Insbesondere sollten Verkabelungspläne oder Kabellisten vorliegen, die z. B. die Verbindung von Sensor/Aktor zu Automationsstation beschreiben (Kabeltyp, Adernzahle, Abschirmung, Länge ungefähr). Für die Feldverkabelung gelten die allgemeinen Elektro-Normen (VDE 0100, VDE 0815 etc.), aber auch spezielle Hinweise der GA-Normen. So fordert VDI 3814 die Einhaltung von Trennungsabständen zwischen Datenleitungen und energieführenden Leitungen, um Störeinflüsse zu minimieren. Zu überprüfen ist, ob die Planung solche Aspekte aufführt (z. B. getrennte Kabeltrassen oder Hinweise “Datenkabel min. 30 cm abgesetzt von Leistungskabeln verlegen”). Bei busförmigen Verkabelungen (z. B. KNX TP oder Modbus RTU) ist auf die Einhaltung der Topologie zu achten: keine unzulässigen Stichleitungen, terminierte Leitungsenden wo gefordert, Segmentierung bei zu hoher Teilnehmerzahl. Die Planung sollte diese Dinge angeben (etwa in Form eines Topologiediagramms je Bus). Ein besonderer Fokus liegt auf dem Brandschutz der Verkabelung, wie bereits erwähnt: Leitungen, die im Brandfall eine Funktion ausüben (z. B. Ansteuerung von Rauchabzügen), müssen als funktionserhaltende Kabel eingeplant sein. Es muss geprüft werden, dass die Planung hier korrekt differenziert (Funktionserhalt E30/E90 für entsprechende Signalwege, Trennung von “Sicherheitsbus” und “Komfortbus” falls nötig).
Ein oft unterschätzter Punkt ist die Erdung und Schirmung der GA-Verkabelung. Zu prüfen ist, ob die Planung Hinweise zur Erdung der Schirmgeflechte enthält (z. B. einmalige Erdung am Schaltschrank, Potenzialausgleich für längere Busstrecken). Eine unsachgemäße Schirmung kann zu Kommunikationsstörungen führen; daher sind solche Details auch Teil einer sorgfältigen Planung. Weiterhin muss die Kennzeichnung aller Kabel und Komponenten vorgesehen sein. Gemäß VOB/C DIN 18386 sind Kabel und Klemmen eindeutig zu beschriften (meist nach Plan-Kennzeichen). Es ist sicherzustellen, dass die Planung ein Kennzeichnungssystem vorsieht – oft ist dies nach DIN EN 81346 (Anlagenkennzeichnung) und ggf. Kundenvorgaben (Tag-Nummern) ausgerichtet. Beispielsweise sollte jeder Sensor/Aktor ein eindeutiges Kennzeichen haben, das sich in Zeichnungen, Datenpunktliste und Beschriftung wiederfindet. Die Prüfanweisung verlangt, dass solche Bezeichnungen konsistent durchgezogen sind, was ebenfalls mit den vorliegenden Unterlagen abgeglichen werden muss.
Es muss die Ausführungsplanung in Bezug auf Hardware und Verkabelung ein schlüssiges Bild ergeben: Ausreichende Kapazitäten, normgerechte Ausführung, Dokumentation aller Leitungen und Geräte. Insbesondere bei der Übergabe an ausführende Firmen ist diese Detailplanung entscheidend, weshalb vollständige und widerspruchsfreie Montagepläne gefordert sind. Es ist abschließend zu prüfen, ob die Unterlagen hierfür geeignet sind – z. B. ob zu jedem Schaltschrank ein Stromlaufplan existiert, ob alle Feldgeräte mit Anschlusspunkten in Klemmplänen auftauchen, und ob die Netzwerkinfrastruktur (IP-Adressen, Switch-Ports etc.) dokumentiert ist.
Betriebsführung, Visualisierung, Leittechnik
In diesem letzten Fachabschnitt wird die Gebäudeleittechnik (GLT) und das Betriebskonzept geprüft, also die Management-Ebene der GA. Die Ausführungsplanung muss sicherstellen, dass das Bedien- und Managementsystem alle Anforderungen des Betreibers erfüllt und den Normen entspricht. Zunächst ist zu prüfen, ob ein Leittechnik-System vorgesehen ist, das als zentrale Plattform zur Visualisierung, Bedienung, Datenspeicherung und Alarmierung dient. In der Regel wird dies ein GLT-Server oder eine Software sein, die auf einem Industrie-PC läuft, verbunden mit den Automationsstationen. Es ist zu verifizieren, dass die Planung die Anzahl der Bedienplätze und deren Ausführung festlegt: z. B. ein Haupt-Bedienplatz in der Haustechnikzentrale, eventuell zusätzliche Clients in der Leitwarte oder im Facility-Management-Büro, und ob Fernzugriffsmöglichkeiten (Remote-Zugriff via Web oder VPN) vorgesehen sind. Die Normen (DIN EN ISO 16484-3) fordern, dass die GLT bestimmte Funktionen erfüllt, darunter: Visualisierung aller wesentlichen Anlagenzustände, Historisierung von Daten (Trendaufzeichnung), Alarmmanagement (inkl. Alarmweiterleitung, z. B. E-Mail/SMS, und Quittierung), Bedienfunktionen (Start/Stopp von Anlagen, Sollwertänderungen), sowie Protokollierung von Nutzeraktionen. Zu prüfen ist, ob all diese Funktionen in der Leistungsbeschreibung der GLT genannt sind. Beispielsweise sollte die Planung darauf eingehen, wie lange historische Daten vorgehalten werden, ob es ein Reporting-Modul gibt, wie Alarmmeldungen kategorisiert werden (z. B. Störung/Warnung/Betriebsmeldung) und ob es eine benutzerfreundliche Visualisierung gibt (z. B. grafische Grundrisse mit Anklickpunkten für Räume und Anlagen).
Ein wichtiges Kriterium ist die Benutzerfreundlichkeit und Schulung. Es ist sicherzustellen, dass die Planung vorsieht, dem Betreiber ein leicht verständliches System zu übergeben. Dazu zählen etwa ergonomische Visualisierungsbilder (gemäß VDI 3814 sollte eine Symbolbibliothek verwendet werden und farbcodierte Zustände dargestellt werden). Die Planung kann hier qualitative Anforderungen stellen, z. B. “Visualisierung gemäß VDI 3814 Bl.3 mit standardisierten Symbolen, Färbung nach Zuständen (Rot=Störung, Gelb=Warnung, Grün=Betrieb)” usw. Weiterhin sollte die Planung vorsehen, dass Dokumentation und Schulung für das Bedienpersonal geleistet werden. Gemäß VOB/C DIN 18386 sind über die Grunddokumentation hinaus auch Einweisungen des Personals und Erstellen von Bedienhandbüchern Bestandteile der geschuldeten Leistung. Es ist zu prüfen, ob solche Leistungen eingeplant sind (oft im Leistungsumfang oder besonderen Leistungen erwähnt).
Zumindest sollte deutlich werden, dass nach Inbetriebnahme eine Abnahmeprüfung inklusive Funktionstest aller GA-Funktionen und eine Einweisung stattfinden (dies gehört zwar zu Lph 8/9, sollte aber aus Planungssicht vorbereitet sein, z. B. durch Aufnahme in die Leistungsbeschreibung).
Ein weiterer Aspekt ist die Integration in das Facility Management (FM). Moderne GA-Systeme liefern Daten, die im FM genutzt werden können – etwa für Instandhaltungsmanagement, Energiemanagement oder Flächenmanagement. GEFMA 924 fordert, dass ein einheitlicher Ordnungsrahmen für Datenpunkte und Anlagenkennzeichnung umgesetzt wird, um den Datenaustausch mit CAFM-Systemen zu erleichtern. Es ist zu überprüfen, ob die GA-Planung entsprechende Vorgaben enthält: z. B. Nutzung eines standardisierten Datenpunktnamenschlüssels (wie GAEB-Datenschlüssel oder kundenspezifisch), gliedernd nach Gebäude, Anlage, Funktion. Idealerweise sollte die Planung auch vorsehen, dass die GA Schnittstellen zum CAFM anbietet, etwa eine offene Datenbank oder Webservices, über die z. B. Störmeldungen und Betriebsdaten exportiert werden können. Die integrale Systemvernetzung mit dem FM wurde bereits zuvor erwähnt – hier konkretisiert es sich in den Betriebsführungs-Tools. Zu verifizieren ist, ob in den Unterlagen erwähnt wird, wie FM-relevante Informationen bereitgestellt werden (z. B. Protokollierung aller Anlagelaufzeiten für Wartungspläne, Zählerstände für Nebenkostenabrechnung, etc.). Außerdem sind eventuell Spezialfunktionen zu betrachten, falls im Verwaltungsbereich gewünscht: z. B. Buchungssystem koppelt mit GA (Raum wird gebucht -> Klimatisierung fährt vorher hoch), oder Besucheranmeldung koppelt mit Zutritt & Beleuchtung (eher selten, aber der Vollständigkeit halber prüfen, falls Anforderungen bekannt).
Betriebsführungskonzept: Schließlich ist das Gesamtkonzept der Betriebsführung auf Schlüssigkeit zu prüfen. Dazu gehört, dass es klare Regelungen gibt, wer das System bedient und wie im Störfall vorzugehen ist. Zwar sind dies organisatorische Fragen, doch die GA-Planung sollte zumindest technische Mittel vorsehen, um die Betriebsführung zu unterstützen. Es ist sicherzustellen, dass das System mehrbenutzerfähig ist mit entsprechenden Zugriffsstufen (z. B. Operator, Administrator mit Passwortschutz), damit Unbefugte keine Änderungen vornehmen. Es sollte geprüft werden, ob ein Protokollierungsmechanismus existiert, der Bedienhandlungen aufzeichnet (z. B. “Nutzer X hat um 10:05 die Solltemperatur geändert” – viele GLT-Systeme bieten das). Auch sollte der Aspekt Datensicherung bedacht sein: Sind Backups des GA-Servers vorgesehen? Wurde bedacht, wo die Server-Hardware untergebracht ist (ggf. klimatisierter Serverraum, Redundanz)? Normen fordern, dass GA-Managementsysteme ausfallsicher konzipiert sind, um den Gebäudebetrieb nicht zu gefährden. Zu kontrollieren ist, ob solche Punkte im Plan oder Konzept stehen (z. B. Spiegelserver, RAID, USV, automatische Backup-Funktion). Schließlich sollte die Planung konsistent mit dem Betreiberkonzept sein, falls ein solches existiert: AMEV GA 2023 empfiehlt, das GA-Betreiberkonzept im Projektablauf fortzuschreiben. Die Prüfanweisung umfasst daher den Abgleich, ob die Ausführungsplanung den im Bedarfsfall bereits früher definierten Betreiberanforderungen gerecht wird (z. B. wurde ein 24/7-Leitstellenbetrieb gefordert? Dann muss die GA zentrale Meldungen entsprechend priorisieren und evtl. externe Alarmierungsgeräte einbinden).
Es muss die Ausführungsplanung im Bereich Betriebsführung und Leittechnik gewährleisten, dass alle GA-Funktionen zentral beherrschbar und einwandfrei visualisiert sind, der Betreiber ausreichende Mittel zur Überwachung und Optimierung bekommt, und dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für einen sicheren Dauerbetrieb geschaffen werden.
Prüftabelle Gebäudeautomation (Ausführungsplanung)
Nachfolgend ist eine Prüftabelle aufgeführt, welche die wichtigsten Prüfpunkte aus den obigen Kategorien zusammenfasst. Diese tabellarische Checkliste kann von Fachplanern oder Prüfern direkt verwendet werden, um die Ausführungsplanung Punkt für Punkt zu überprüfen. Jeder Prüfaspekt ist einem Themenbereich zugeordnet. Bei der Prüfung sind die entsprechenden Unterlagen (Pläne, Funktionsbeschreibungen, Listen) heranzuziehen und die Erfüllung der Kriterien mit Ja/Nein sowie ggf. Bemerkungen zu dokumentieren.
Prüftabelle
Prüfbereich | Prüfkriterium / Anforderung | Erfüllt (Ja/Nein) | Bemerkungen |
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Allgemein/Dokumentation | Vollständigkeit der GA-Unterlagen: Automationsschemata, Stromlaufpläne, Datenpunktlisten, Funktionsbeschreibungen etc. liegen vollständig und aktuell vor (gemäß VDI 3814, VOB/C DIN 18386). | ||
Allgemein/Dokumentation | Eindeutige Kennzeichnung aller GA-Komponenten und Datenpunkte nach einheitlichem Schlüssel (Adresse, Name, Funktion) vorhanden; konsistente Benennung in Plänen und Listen. | ||
Allgemein/Normenkonformität | Berücksichtigung der relevanten Normen und Richtlinien (DIN EN ISO 16484 Teile 1-5, VDI 3814/3813, DIN 18386, GEFMA 924) erkennbar; alle geforderten Funktionen und Schnittstellen sind geplant. | ||
HLK-Automation | Alle HLK-Anlagen (Heizung, Lüftung, Klima) sind mit erforderlichen Sensoren, Aktoren und Automationsstationen ausgerüstet; vollständige Darstellung in Plänen (R&I-Schema, Funktionsschema). | ||
HLK-Automation | Regelungsfunktionen für HLK gemäß Funktionsbeschreibung normgerecht umgesetzt (Raumtemperaturregelung, Volumenstromregelung, Heizkurven etc. gemäß DIN EN ISO 16484-3 / VDI 3814). | ||
HLK-Automation | Betriebsarten und Zeitprogramme für HLK-Anlagen vorgesehen (Komfortbetrieb, Nacht-/Wochenendabsenkung, Stand-by); automatische Umschaltung nach Zeitplan oder Belegung implementiert. | ||
HLK-Automation | Sicherheitsfunktionen integriert: z.B. Frostschutz (Fühler/Thermostate, Pumpennachlauf), Überhitzungsschutz, Drucküberwachung, Filterüberwachung – mit Alarmierung und Notabschaltung wie erforderlich. | ||
HLK-Automation | Energieeffiziente Funktionen eingeplant: Optimierungsalgorithmen (Lastmanagement, Gleitzeiten, Nachtkühlung), Sollwertanpassungen bei geringerer Last, um Klasse A/B nach DIN EN 15232 zu erreichen. | ||
HLK-Automation | Integration der HLK-Regelungen ins GA-Netzwerk: alle HLK-Controller kommunizieren über definiertes Protokoll (z.B. BACnet, KNX) mit der Leittechnik; erforderliche Datenpunkte (Soll/Ist-Werte, Störmeldungen) werden übertragen. | ||
Beleuchtungssteuerung | Automatische Beleuchtungssteuerung vorgesehen: Präsenzmelder in geeigneten Räumen, tageslichtabhängige Konstantlichtregelung in Fensterbereichen zur Energieeinsparung. | ||
Beleuchtungssteuerung | Leuchtengruppen und -kreise sinnvoll definiert (Bereiche, Nutzung) und in GA eingebunden; Zeitsteuerung für allgemeine Beleuchtung (z.B. Außenlicht, Flure) berücksichtigt. | ||
Beleuchtungssteuerung | Schnittstellen/Busse für Beleuchtung ausgewählt und integriert (z.B. DALI-Gateways oder KNX für Licht); zentrale Anbindung an GA-Leittechnik gewährleistet (Monitoring von Leuchtenzuständen, manuelle Steuerung möglich). | ||
Beleuchtungssteuerung | Sicherheitsfunktionen: Bei Brandalarm oder Evakuierung werden definierte Leuchten eingeschaltet (Notbeleuchtungsszenario über GA) – sofern gefordert – und entsprechende Schnittstellen sind vorgesehen. | ||
Beleuchtungssteuerung | Lokale Bedienmöglichkeiten vorhanden: Lichtschalter oder Bedienpanels in Räumen greifen in GA-Logik ein (Automatik-Aus bei manuellem AUS, mit Rückfall der Automatik nach Zeit). | ||
Sonnenschutzsteuerung | Wettersensorik vorgesehen: Helligkeitssensor(en) und Windsensor (ggf. Regen) zur automatischen Steuerung aller Sonnenschutzeinrichtungen; Fahrbefehle für Sonne und Wind programmiert. | ||
Sonnenschutzsteuerung | Automatikfunktionen definiert: Beschattung fährt bei definierter Sonneneinstrahlung selbstständig runter und bei Dämmerung oder Sollzeit wieder hoch; Sturm-/Frostschutz hebt Behänge zum Schutz an. | ||
Sonnenschutzsteuerung | Benutzerbedienung möglich: lokale Jalousietaster pro Raum vorhanden und in GA integriert; manuelle Bedienung setzt Automatik temporär außer Kraft (Logik für Vorrang Handbedienung ist festgelegt). | ||
Sonnenschutzsteuerung | Integration mit Licht- und Klimaregelung: GA berücksichtigt Jalousieposition für Konstantlichtregelung (Licht hoch bei runtergefahrener Jalousie) und ggf. für Kühlregelung (Sonnenschutz aktiv reduziert Kühllast). | ||
Sonnenschutzsteuerung | Brandfall- oder Rauchabzugs-Szenario bedacht: Sonnenschutz fährt in definierte Position im Alarmfall (falls erforderlich, z.B. Hochfahren zur Entrauchung) – entsprechende Schnittstelle BMA->GA ist geplant. | ||
Energieerfassung/-mgmt. | Zähler für alle relevanten Energiearten vorhanden und an GA angebunden (Strom, Wärme, Kälte, Gas, Wasser etc. je nach Gebäude); Datenpunktliste enthält alle Zähler mit Adresse/Bus (M-Bus, Modbus, BACnet o.ä.). | ||
Energieerfassung/-mgmt. | Messkonzept deckt Aufteilung nach Verbrauchsbereichen ab (z.B. getrennte Zähler für Produktion, Verwaltung, Mieterbereiche) gemäß Vorgaben; Erfassung geeignet für Energiemonitoring und Abrechnung. | ||
Energieerfassung/-mgmt. | GA-System zeichnet Verbrauchsdaten kontinuierlich auf (Trendlogger eingerichtet); Speicherdauer und Abfrageintervalle geplant (z.B. 15-min Werte über 1 Jahr). | ||
Energieerfassung/-mgmt. | Alarmierung bei außergewöhnlichen Verbräuchen vorgesehen (Grenzwertüberwachung auf Zählerstände, z.B. Leckage-Erkennung Wasser, Lastspitzenstrom); entsprechende Logik und Meldungen angelegt. | ||
Energieerfassung/-mgmt. | Schnittstelle zu Energiemanagement-Software oder CAFM vorgesehen (Datenexport, OPC UA, BACnet-Client etc.); Einhaltung GEFMA 924-Datenmodell soweit anwendbar (einheitliche Bezeichnungen, Strukturen). | ||
Energieerfassung/-mgmt. | Anforderungen des GEG/EnEV erfüllt, falls zutreffend (Automatisierungsgrad B erreicht für große HLK-Anlagen >290 kW, Nachweisführung via Monitoring vorbereitet). | ||
Raumautomation | Raumautomationskonzept vorhanden: alle relevanten Räume/Zonen haben eine definierte GA-Funktion (Klimaregelung, Licht, Beschattung in Kombination) entsprechend Nutzung (Büro, Konferenz, Produktionsbereich etc.). | ||
Raumautomation | Raumtemperaturregelung pro Raum oder Zone vorgesehen (Thermostat/Temperaturfühler vorhanden); Sollwertvorgaben individuell anpassbar innerhalb definierter Grenzen (Benutzereingriff). | ||
Raumautomation | Bediengeräte im Raum geplant: z.B. Raumpanel oder Taster für Licht/Jalousie/Temperatur; Funktionen bei Handbedienung in GA-Konzept berücksichtigt (manuelle Sollwertverschiebung, Automatikübernahme nach Zeit). | ||
Raumautomation | Fenster- und Türkontakte berücksichtigt (sofern erforderlich): Öffnung von Fenstern/Toren wird von GA erkannt und führt zu definierten Aktionen (Heizung aus, Alarm bei offen gelassenen Türen etc.). | ||
Raumautomation | Integration mit übergeordneter GA-Ebene: Raumcontroller sind an GA-Netz angebunden; zentrale Leitstelle kann Raumparameter einsehen und eingreifen (Sollwerte zentral verstellbar, Zustandsanzeige). | ||
Raumautomation | Raumbezogene Datenpunkte konsistent organisiert (Adressen, Raumnummern, Bereichszuordnung in Datenpunktliste); erleichtert spätere Zuordnung in GLT und FM-System. | ||
Systemvernetzung/Kommunikation | Kommunikationsprotokolle festgelegt und durchgängig geplant: z.B. BACnet/IP als Hauptprotokoll, mit erforderlichen Gateways (KNX, Modbus, M-Bus, DALI etc.) – alle Schnittstellen sind benannt. | ||
Systemvernetzung | Einheitliches Adressierungskonzept vorhanden: IP-Adressplan für GA-Geräte oder Busadressierung für Feldbus; keine Konflikte mit übrigen IT-Netzen, Abstimmung mit IT erfolgt (z.B. reservierter VLAN). | ||
Systemvernetzung | Topologie entsprechend Protokoll-Anforderungen: Segmentierung bei Bedarf (z.B. Linienkoppler für KNX bei >64 Teilnehmern), Buslängen/Baudraten eingehalten (technische Plausibilität gegeben). | ||
Systemvernetzung | Datenverkabelung normgerecht: Twisted-Pair abgeschirmt für RS485-Busse, Cat-Kabel für IP; Verlegehinweise (Trennung von Starkstrom) beachtet; Kabeltyp halogenfrei gemäß Brandschutzvorgaben. | ||
Systemvernetzung | Integrität im Brandfall: Kommunikationswege für sicherheitsrelevante Funktionen in Funktionserhalt ausgeführt, getrennte Sicherheitsstromversorgung falls erforderlich (VDI 6010, DIN 14675 etc. berücksichtigt). | ||
Systemvernetzung | IT-Security bedacht: ggf. Einsatz von BACnet/SC oder VPN vorgesehen, Zugriffskonzept für Fernwartung formuliert, Netztrennung (Firewall) geplant – keine ungesicherten offenen Ports ins Internet. | ||
Sicherheitsschnittstellen | Brandfallsteuerung integriert: BMA-Alarm wird von GA empfangen; entsprechende Abschaltungen/Steuerungen (Lüftung aus, Entrauchung an, Türen freigeben etc.) sind implementiert und priorisiert. | ||
Sicherheitsschnittstellen | Rückmeldungen an BMA/Sicherheit: GA sendet Rück signale an BMA falls gefordert (z.B. “Lüftung aus” Rückmeldung) – keine gegenseitigen Blockaden, klare Verantwortlichkeit (BMA steuert, GA nur unterstützt). | ||
Sicherheitsschnittstellen | Zutrittskontroll-Integration: GA berücksichtigt Gebäude-Zustände (Tag/Nacht) und Belegungsmeldungen aus Zutrittsanlage; z.B. Umschaltung auf Nachtbetrieb bei Scharfschaltung Alarmanlage vorgesehen. | ||
Sicherheitsschnittstellen | Einbruch/Überfall-Integration: Im Alarmfall werden durch GA definierte Aktionen ausgeführt (z.B. Vollbeleuchtung, Kameras schwenken falls angebunden) – oder zumindest Alarmweiterleitung an GLT erfolgt. | ||
Sicherheitsschnittstellen | Störmeldesammelfunktion: GA erfasst Störungen aus verschiedenen Anlagen (BMA, Aufzug, USV, Generator etc.) und visualisiert diese zentral; Prioritäten (kritisch/warnend) sind festgelegt. | ||
Sicherheitsschnittstellen | Notstrom- und USV-Konzept: GA-Komponenten, die für Sicherheit wichtig sind, hängen an USV/Notstrom (z.B. GLT-Server, BMA-Schnittstellenmodule); entsprechende Verkabelung und Umschaltung vorgesehen. | ||
Schaltschränke/Hardware | Schaltschrankplanung vollständig: Alle GA-Geräte in Schranklisten aufgeführt; ausreichende Platzreserven (~20%) eingeplant; Schrankaufbau entspricht VDE (Abstände, Schutzart, Klimatisierung beachtet). | ||
Schaltschränke/Hardware | Automationsstationen dimensioniert: Anzahl Datenpunkte pro Controller im Rahmen; CPU/Modul-Belastung nicht überschritten; Aufteilung der Anlagen auf Controller sinnvoll (keine unzulässige Kopplung kritischer Funktionen auf einem Gerät). | ||
Schaltschränke/Hardware | Stromversorgung GA-Geräte: separate abgesicherte Stromkreise vorgesehen; USV für zentrale Komponenten (Server, Switches, ggf. Controller) berücksichtigt; Erdungskonzept vorhanden (Potentialausgleich für Datenleitungen). | ||
Schaltschränke/Hardware | Kabel- und Leitungslisten vorhanden: jedes Feldgerät mit Kabel in Doku nachverfolgt; Adernummern/Klemmennummern definiert; Einhaltung von Kabelhöchstlängen (für z.B. 0-10V-Signale oder Busse) geprüft. | ||
Schaltschränke/Hardware | Beschriftung/Nummerierung: Jedes Gerät (Sensor, Aktor, Klemme, Kabel) hat eindeutige Kennzeichnung gemäß Plan; Markierungen in Plänen und vor Ort entsprechen sich (VDI 3814 / DIN 81346 Schema). | ||
Leittechnik/Betrieb | GLT-System vorgesehen: Zentralsystem (Server/PC) mit GA-Software zur Visualisierung, Bedienung, Alarmmanagement; Anzahl und Ort der Bedienplätze definiert; Anforderungen an Hardware (Speicher, Redundanz) festgelegt. | ||
Leittechnik/Betrieb | Visualisierungskonzepte: Grafische Übersichten für alle Anlagen geplant; Symbol- und Farbcodierung nach Norm; Übersichtsschaltbilder, Anlagenbilder, Raumgrafiken vorbereitet; Navigation logisch (Gebäude->Etage->Raum etc.). | ||
Leittechnik/Betrieb | Alarm- und Meldemanagement: Kategorisierung der Meldungen (Alarm, Störung, Info) festgelegt; Quittierwege definiert; Alarmweiterleitung (z.B. E-Mail/SMS) vorgesehen falls gewünscht; Prioritäten nach Sicherheitsrelevanz. | ||
Leittechnik/Betrieb | Trendaufzeichnung und Reporting: Wichtige Messwerte (Temperaturen, Verbräuche, Betriebszustände) werden geloggt; Berichtsintervalle und -formate (Tages-/Monatsreports, PDF-Export etc.) vorgesehen. | ||
Leittechnik/Betrieb | Nutzerverwaltung und IT: Zugriffskonzepte umgesetzt (Passwortschutz, Benutzerrollen mit unterschiedlichen Rechten); Fernzugriffsmöglichkeit sicher gestaltet (VPN oder Web-Zugang mit Authentifizierung). | ||
Leittechnik/Betrieb | Datensicherungskonzept: Backup-Strategie für GA-Datenbank/Programme vorhanden (z.B. automatisches Backup auf externes Medium); Redundanz bei Servern oder Netzwerk für Ausfallsicherheit berücksichtigt, wo erforderlich. | ||
Leittechnik/Betrieb | Schulung und Doku: Übergabe des Systems mit ausführlicher Dokumentation geplant (Bedienhandbuch, Wartungsanleitungen); Einweisung des Betreiberpersonals als Leistung vorgesehen (ggf. vertraglich fixiert). | ||
Leittechnik/Betrieb | FM-Integration: GA stellt Daten für Facility Management bereit (Schnittstelle für Wartungssoftware, Störungsmeldungen für Hausmeister per App, etc. falls gefordert); Abstimmung GA-Datenpunkte mit FM-Datenmodell (GEFMA) erfolgt. |
Sofern ein Kriterium nicht erfüllt ist, sind Korrekturmaßnahmen mit dem Planungsteam abzustimmen. Diese Prüfanweisung liefert damit einen umfassenden Leitfaden, um die funktionalen Anforderungen der Gebäudeautomation im Planungsergebnis systematisch zu verifizieren und die normgerechte, hochwertige Ausführung in der folgenden Bauphase sicherzustellen