Die zentrale Lösung wird insbesondere dann angewendet, wenn der Gebäudebestand und die dazugehörende TGA sehr komplex und umfangreich sind. Solche komplexen und umfangreichen Anlagen können üblicherweise (auch aus Kostengründen) stets nur schrittweise erweitert bzw. modernisiert werden.
Deshalb besteht diese Variante zentrale Lösung aus zwei Hauptschritten. Beide werden im Zuge des Wettbewerbs durchgeführt. Der erste Schritt besteht darin, dass die neue Anlage (übergeordnete MBE) die mittels eines Managementsystems richtet wird, welches sowohl offen, als auch System integriert ist. Das bedeutet, dass sie für die Aufschaltung Hersteller neutraler und standardisierter Kommunikationssysteme geeignet sein muss. Ebenso muss sie geeignet sein für die Ausschaltung von bereits vorhandenen (herstellerspezifischen) Systemen.
Diese neue MBE wird mit den wesentlichen, bereits bestehenden Teilen der Automatisierungseinrichtung, verbunden.
Dann werden sowohl die noch fehlenden, als auch die neu hinzukommenden Automatisierungseinrichtungen in das Gesamtsystem integriert. Das kann in beliebig vielen Schritten erfolgen, bis ein homogenes und gesamtheitlich funktionierendes GA-System entstanden ist. Während dieser Zeit ist ein Parallelbetrieb der alten und der neuen Anlage notwendig.