Temporäre Eingriffe dürfen nicht zum dauerhaften Betriebszustand werden
Gebäudeautomation lebt davon, dass Anlagen nach definierten Regelstrategien selbstständig arbeiten. Im realen Betrieb sind jedoch manuelle Eingriffe unvermeidbar. Ein Ventil wird für eine Prüfung geöffnet, eine Pumpe temporär auf Handbetrieb gesetzt, eine Raumregelung übersteuert oder ein Datenpunkt während einer Reparatur gesperrt.
Solche Maßnahmen können technisch richtig sein. Problematisch werden sie, wenn niemand mehr weiß, warum die Automatik außer Kraft gesetzt wurde und wann sie wiederhergestellt werden muss.
Die bestehende Betreiberpflichtenseite formuliert bereits sehr prägnant, dass temporäre Handübersteuerungen nicht ohne Ablaufdatum bestehen bleiben sollten. Daraus sollte ein eigener Betriebsprozess entstehen.
Handbetrieb und Übersteuerungen kontrolliert steuern
Je nach System können beispielsweise bestehen:
Automatik,
Handbetrieb,
Aus,
Wartungsbetrieb,
Notbetrieb,
lokal übersteuert.
Die tatsächlichen Begriffe müssen im System eindeutig sein und vom Bedienpersonal verstanden werden.
Besonders wichtig ist, dass die Visualisierung sofort erkennen lässt, wenn eine Anlage nicht mehr in ihrem vorgesehenen Automatikzustand arbeitet.
Übersteuerungen nur mit Anlass
Ein manueller Eingriff sollte einen nachvollziehbaren Grund besitzen.
Der Grund kann im System, Betriebslogbuch oder Ticket dokumentiert werden.
Freigabe nach Kritikalität staffeln
Nicht jeder Sollwert benötigt eine Managementfreigabe.
Eine geeignete Governance kann beispielsweise unterscheiden:
Standardbedienung: Bediener darf innerhalb definierter Grenzen eingreifen.
technische Übersteuerung: qualifizierter Techniker.
kritischer Eingriff: Freigabe durch technische Leitung beziehungsweise definierte Betreiberfunktion.
Besonders bei Sicherheits- oder Produktionsfunktionen sollte eindeutig sein, wer eine Automatik außer Kraft setzen darf.
Ablaufdatum verpflichtend verwenden
Eine wirkungsvolle Grundregel lautet:
Keine temporäre Übersteuerung ohne Rückstelltermin.
Das System sollte – soweit technisch möglich – anzeigen beziehungsweise melden, wenn eine Sperrung ihr vorgesehenes Enddatum erreicht.
Damit wird verhindert, dass ein für zwei Stunden gesetzter Handbetrieb sechs Monate bestehen bleibt.
Das Bedienpersonal benötigt eine Übersicht beispielsweise über:
Anlagen im Handbetrieb,
deaktivierte Automatikfunktionen,
gesperrte Alarme,
festgeschriebene Stellwerte,
temporär veränderte Sollwerte.
Ein entsprechendes Dashboard kann eine der wertvollsten täglichen Betreiberansichten sein.
Energieeffekte berücksichtigen
Manuelle Eingriffe können erhebliche energetische Auswirkungen besitzen.
Eine dauerhaft auf 100 Prozent gesetzte Pumpe oder eine übersteuerte Außenluftklappe kann hohe Mehrverbräuche erzeugen, obwohl kein klassischer Anlagenfehler vorliegt.
Deshalb sollten länger bestehende Overrides auch im Energiemonitoring berücksichtigt werden.
Schichtübergabe integrieren
Handübersteuerungen dürfen nicht allein im Wissen des ausführenden Technikers bleiben.
Bei Schichtwechsel beziehungsweise Rufbereitschaft muss der aktuelle Sonderzustand übergeben werden.
Automatik kontrolliert wiederherstellen
Nach Beendigung der Arbeit sollte nicht nur „Auto“ gedrückt werden.
Zu prüfen ist:
reagieren Sensoren plausibel,
fährt die Regelung korrekt an,
sind Alarme wieder aktiv,
erreicht die Anlage ihren Sollzustand?
Erst dann ist die Übersteuerung wirklich abgeschlossen.
Ausnahmezustände sichtbar und zeitlich begrenzt halten
Professioneller GA-Betrieb akzeptiert notwendige Handmaßnahmen, behandelt sie aber als kontrollierte Ausnahme.
Die zentrale Regel lautet:
Jede Abweichung vom Automatikbetrieb braucht Anlass, Verantwortlichkeit, zeitliche Begrenzung und eine kontrollierte Rückkehr in den Normalzustand.