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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Servicelevel an Automationsfunktionen ausrichten

Facility Management: Gebäudeautomation » Ausschreibung » Servicelevel

Leistung statt bloßer Anwesenheit bestellen

Ein Wartungsvertrag für Gebäudeautomation sollte erkennbar machen, welche Betriebsfähigkeit erhalten und welche Arbeit dafür ausgeführt wird. Reine Angaben zu Technikertagen oder erreichbaren Hotlines beantworten diese Frage nur teilweise. Ausgangspunkt sind die unterstützten Funktionen, deren Kritikalität und die tatsächlich betreuten Systemgrenzen. VDI/GEFMA 3810 Blatt 5 bietet hierfür den fachlichen Bezug zum Betrieb und zur Instandhaltung der Automation. Aus diesem Bezug folgt jedoch kein universeller Servicelevel. Leistungsumfang, Fristen, Qualifikationen und Nachweise müssen zum Objekt, zum Betriebsmodell und zu den vereinbarten Verantwortlichkeiten passen.

Servicelevel funktionsbezogen und messbar steuern

Zeiten und Abschlusszustände unterscheiden

Reaktionszeit, Beginn qualifizierter Bearbeitung, vorläufige Wiederherstellung und nachhaltige Fehlerbehebung sind unterschiedliche Leistungsmerkmale. Der Vertrag beschreibt für jedes Merkmal Startpunkt, Zeitbezug, erforderliche Handlung und zulässige Unterbrechungen. Eine automatisch versandte Empfangsbestätigung darf nicht als fachliche Bearbeitung erscheinen. Ebenso ist eine Umgehungslösung nicht mit endgültiger Ursachenbeseitigung gleichzusetzen. Für kritische Funktionen werden Eskalation und Entscheidungsbefugnisse vereinbart. Kalender, Bereitschaftszeiten und notwendige Mitwirkung des Auftraggebers bleiben transparent. Dadurch lassen sich Abweichungen sachlich beurteilen, statt im Störungsfall zunächst über die Bedeutung einer scheinbar eindeutigen Stundenangabe zu streiten. Ein Beispielvorgang kann die vereinbarte Zeitmessung praktisch überprüfen.

Arbeitsfeld

Festlegung

Nachweis

Zeitmodell

Reaktion und Wiederherstellung trennen

Eindeutig messbare Fristen

Verfügbarkeit

Nutzbare Funktion als Bezug wählen

Nachvollziehbare Zustandsdaten

Leistungsnachweis

Tätigkeit und Ergebnis dokumentieren

Prüfbarer Arbeitsabschluss

Verbesserung

Wiederholungsursachen bearbeiten

Verantworteter Maßnahmenplan

Verfügbarkeit funktionsbezogen definieren

Ein laufender Server kann gleichzeitig eine ausgefallene Bedienfunktion oder einen unterbrochenen Alarmweg verbergen. Verfügbarkeit sollte deshalb für relevante Leistungen und nicht nur für einzelne Geräte beschrieben werden. Messpunkt, betrachteter Zeitraum und Umgang mit Teilstörungen werden vereinbart. Geplante Wartungsfenster und Abhängigkeiten zu Fremdsystemen sind sichtbar auszuweisen; sie dürfen nicht unbegrenzt als pauschale Ausnahmen dienen. Die Messmethode muss mit den vorhandenen Daten tatsächlich anwendbar sein. Ein rechnerisch anspruchsvoller Kennwert ist wenig hilfreich, wenn niemand nachvollziehen kann, welche Betriebszustände in seine Berechnung eingegangen sind.

Arbeitsnachweise auf Wirkung prüfen

Ein qualifizierter Leistungsnachweis enthält den bearbeiteten Gegenstand, den Ausgangszustand, die ausgeführte Tätigkeit und das festgestellte Ergebnis. Bei Änderungen kommen Freigabe und Versionsbezug hinzu. Wiederkehrende Instandhaltungsaufgaben erhalten geeignete Prüfkriterien, ohne sämtliche Tätigkeiten in identische Checklisten zu pressen. Offene Mängel und befristete Übergangsmaßnahmen werden separat geführt. Der Auftraggeber kontrolliert ausgewählte Nachweise auf Plausibilität und tatsächliche Wirksamkeit. Die reine Zahl geschlossener Vorgänge darf nicht dazu verleiten, schwierige Ursachen zu verdecken oder mehrere zusammenhängende Probleme lediglich administrativ als erledigt zu markieren.

Zusammenarbeit anhand von Ursachen verbessern

Der regelmäßige Leistungsdialog konzentriert sich auf wesentliche Abweichungen und ihre Ursachen. Wiederholte Fristüberschreitungen können beispielsweise aus unklaren Freigaben, fehlenden Ersatzmitteln oder mangelhaften Unterlagen entstehen. Auftraggeber und Dienstleister vereinbaren konkrete Verbesserungen mit Verantwortlichen und Prüftermin. Vertragsfolgen werden sachgerecht und rechtlich abgestimmt gestaltet; sie ersetzen keine funktionierende Zusammenarbeit. Der Servicelevel bleibt ein Steuerungsinstrument, kein Selbstzweck. Ein guter Vertrag macht verlässliche Leistung sichtbar und schafft zugleich Raum, die Betriebsorganisation zu verbessern, bevor dieselben Störungen erneut Personal, Nutzer und Kerngeschäft belasten.