Die energetischen Anforderungen an Gebäudeautomatisierung stehen im Rechtsstand vom 7. September 2026 in § 56 Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG. Die bisherige Bezugnahme auf § 71a GEG ist deshalb für neue Bewer-tungen zu aktualisieren. Grundsätzlich erfasst § 56 Nichtwohngebäude mit den dort bezeichneten Heizungs-, Klima- oder kombinierten Anlagen über 70 Kilowatt Nennleistung; die Ausrüstung ist grundsätzlich bis Ende 2029 vorgeseh-en. Technische Unmöglichkeit, wirtschaftliche Unzumutbarkeit, Übergangsregelungen und weitere Ausnahmen sind anhand des konkreten gesetzlichen Tatbestands zu prüfen, nicht durch eine pauschale Selbsteinschätzung zu ersetzen.
Automationspflichten funktional nachweisen und dauerhaft sichern
Zuerst werden Gebäudeart, Anlagenabgrenzung, Nennleistung, Errichtungsstatus und Einbaudatum vorhandener Au-tomation dokumentiert. Danach folgt der Funktionsabgleich: Verbrauchsüberwachung und Analyse, zugängliche Daten, Effizienzbewertung, Betreiberinformation und Raumklimaüberwachung. Hinzu kommt die gesonderte Anforderung an automatische Beleuchtungssteuerung. Für einschlägige Neubauten unterscheidet Absatz 3 die Automationsgrade nach DIN/TS 18599-11:2025-10: mindestens C oberhalb von 70 Kilowatt und mindestens B oberhalb von 290 Kilowatt. Daraus lässt sich keine allgemeine Pflicht zum Automationsgrad B für jeden Bestand ableiten. Das Ergebnis gehört in einen nachvollziehbaren Anwendbarkeitsvermerk.
Arbeitsfeld
Festlegung
Nachweis
Anwendbarkeit
Gebäude, Leistung, Bestand und Fristen
Objektbezogener Vermerk
Funktion
Erforderliche Leistung mit Istzustand abgleichen
Funktions- und Lückenmatrix
Nachweis
Reale Daten und Schnittstellen prüfen
Prüfbericht und erforderliche Erklärung
Fortbestand
Änderungen und Funktionsverluste erfassen
Betriebliche Nachverfolgung
Aus Anforderungen Prüffälle machen
Für jede anwendbare Anforderung wird ein geeigneter Nachweisfall entwickelt. Ein Energiebericht zeigt beispielsweise, welche Verbraucher tatsächlich erfasst werden und welche Datenlücken bestehen. Ein Probeexport prüft die praktisch nutzbare Schnittstelle, einschließlich Zeitstempel, Einheiten und Zuordnung. Ein dokumentierter Effizienzfall verbindet eine erkannte Abweichung mit einer verständlichen Betreiberinformation und einer möglichen Maßnahme. Die Prüfung erfolgt mit vorhandenen Funktionen und realen Daten, nicht allein anhand von Herstellerbroschüren. Ein installiertes Modul oder eine erworbene Lizenz sagt wenig darüber aus, ob die erforderliche Wirkung im Gebäude erreicht wird. Jede Lücke erhält eine zuständige Rolle und einen nachvollziehbaren Erledigungsnachweis.
Umsetzung als Projekt organisieren
Aus den verbleibenden Lücken entsteht ein Maßnahmenpaket mit Funktionsumfang, Kostenrahmen, Verantwortlichen und Umsetzungsreihenfolge. Notwendige Zähler, Datenanbindungen, Regelungsfunktionen und betriebliche Auswer-tungsaufgaben werden gemeinsam betrachtet. Vorhandene Systeme können genutzt werden, sofern sie die Anforder-ungen tatsächlich erfüllen und dauerhaft betreibbar sind. Bei einschlägigen Einbauarbeiten im Bestand ist außerdem die Unternehmererklärung nach § 96 GModG zu berücksichtigen; hierfür besteht eine eigene Aufbewahrungspflicht. Tech-nische Prüfergebnisse, gesetzlich erforderliche Erklärungen und rechtsgeschäftliche Abnahme bleiben unterschiedliche Dokumente mit unterschiedlichen Aufgaben und dürfen nicht gegenseitig ersetzt werden.
Erfüllung im Betrieb bewahren
Ein Nachweis verliert seinen praktischen Wert, wenn Zähler ausfallen, Schnittstellen gesperrt werden oder zuständige Personen die Berichte nicht mehr bearbeiten. Deshalb werden die nachgewiesenen Funktionen in die Betriebsüberwa-chung und das Änderungsverfahren übernommen. Neue Nutzungen und Anlagenerweiterungen lösen eine erneute Bewertung aus. Für Neubauprojekte ist das einschlägige technische Inbetriebnahme-Management einschließlich der saisonalen Betrachtung mitzuplanen. Ein regelmäßiger Rechtsstandscheck verhindert, dass alte Fristen oder überholte Paragraphen fortgeschrieben werden. Der Nutzen liegt in einer belastbaren Verbindung aus Rechtsbewertung, tech-nischer Funktion und dauerhaft handlungsfähiger Betreiberorganisation.