Die konkrete Organisation legt für jede Aufgabe ausführende, prüfende und entscheidende Stellen fest. Aufgabenübertragung, Fachkunde, Befugnis und Mittel müssen zusammenpassen. Für Arbeitgeberpflichten sind geeignete Organisation und notwendige Ressourcen ausdrücklich vorgesehen.
Definiert Nutzung, Ressourcen und Entscheidungsbefugnisse; verantwortet die zulässige Nutzung im übertragenen Umfang.
Technische Betriebsführung
Bestimmt und bewertet die erforderlichen Anlagenfunktionen, Sollwerte, Einschränkungen und betrieblichen Rückgabekriterien.
Systembetreuung und Integration
Pflegt Automationsprogramme, Leitsystem, Datenpunktzuordnung und technische Schnittstellen innerhalb ihres Mandats.
Informationstechnik und Informationssicherheit
Verantworten vereinbarte Netze, Basisdienste und Schutzmaßnahmen; bewerten Anlagenfolgen gemeinsam mit dem Betrieb.
Instandhaltung und Fachunternehmen
Führen beauftragte Eingriffe fachgerecht aus und dokumentieren Umfang, Ergebnis und technische Rückgabe.
Alarmannahme und Service Desk
Nehmen Meldungen an, koordinieren bestätigte Übergaben und verfolgen Rückmeldungen; keine automatische Fach- oder Freigabebefugnis.
Besondere Fachverantwortliche
Prüfen ihre jeweiligen Sicherheits-, Hygiene-, Datenschutz- oder Genehmigungsanforderungen; die Zuständigkeit bleibt eigenständig.
Befugnisgrenzen verbindlich festlegen
Administrationsrechte sind keine Freigabe für Änderungen an Schutzfunktionen. Eine technische Rückgabe bestätigt nur den angegebenen Zustand. Über die weitere Nutzung entscheidet die befugte Betriebsstelle, soweit keine besondere behördliche oder fachliche Entscheidung erforderlich ist.
Für Arbeit an Arbeitsmitteln bleiben sichere Zugänge, Kommunikation, Energiebeherrschung und erforderliche Arbeitsfreigaben eigenständig zu organisieren.