Betriebsfähigkeit Gebäudeautomation
Betriebsfähigkeit als Funktionswirkung definieren
Die Betriebsfähigkeit der Gebäudeautomation ist erreicht, wenn die vorgesehenen Gebäudefunktionen im jeweiligen Nutzungszustand zuverlässig erzeugt, verständlich überwacht, berechtigt beeinflusst und nach Störungen kontrolliert wiederhergestellt werden können. Maßgeblich ist deshalb nicht, ob eine Managementoberfläche erreichbar ist oder Automationsstationen grundsätzlich kommunizieren. Entscheidend ist die tatsächliche Wirkung im Gebäude. Sensoren müssen belastbare Zustände erfassen, Programme müssen die vorgesehenen Funktionen ausführen, Aktoren müssen physisch reagieren und Rückmeldungen müssen erkennen lassen, ob die beabsichtigte Wirkung tatsächlich eingetreten ist. Die Bewertung sollte zwischen betriebsfähig, eingeschränkt betriebsfähig und nicht betriebsfähig unterscheiden. Ein einzelner fehlerhafter Komfortwert kann einen eingeschränkten Betrieb zulassen; eine nicht erkannte Störung an einer sicherheits- oder versorgungsrelevanten Funktionskette kann dagegen die Betriebsfreigabe eines Bereichs verhindern. Eingangsgrößen sind Nutzungsanforderungen, Anlagenfunktionen, Betriebszeiten, Sollwerte, zulässige Unterbrechungen, Kritikalität und Abhängigkeiten des Kerngeschäfts. Ausgang ist ein nachvollziehbarer Betriebsstatus, der nicht nur technische Erreichbarkeit, sondern die wirksame Funktion am Gebäude beschreibt. Gebäudeautomation wird damit vom Visualisierungs- und Bedienwerkzeug zur prüfbaren betrieblichen Steuerungsfunktion.
