Die nachzuweisenden Funktionen bestimmen
Ein Prüfprogramm beginnt mit den Funktionen, auf die sich der Gebäudebetrieb verlässt. Dazu gehören beispielsweise eine bedarfsabhängige Freigabe, die Bearbeitung eines unplausiblen Messwerts oder die Weitergabe einer wichtigen Störung. Der Umfang wird aus Anforderungen, Betriebsbedingungen und möglichen Folgen eines Fehlers abgeleitet. Eine große Zahl geprüfter Datenpunkte ist für sich genommen noch kein Nachweis vollständiger Funktionsprüfung. Jede wesentliche Anforderung erhält einen passenden Prüffall oder einen begründeten anderen Nachweis. Dabei werden Voraussetzungen, erwartetes Verhalten und die betroffenen Anlagen eindeutig bezeichnet. VDI/GEFMA 3810 Blatt 5 bildet den Rahmen für Betrieb und Instandhaltung der Automation. Die hieraus entwickelte betriebliche Prüfplanung verbindet diesen Zweck mit den tatsächlich vorhandenen Funktionen und ihrer Bedeutung für das Gebäude.
Prüfumfang für Gebäudeautomation eindeutig festlegen
Zustände und Übergänge gesondert berücksichtigen
Viele Fehler treten beim Wechsel zwischen Betriebszuständen auf. Ein Regelkreis kann im eingeschwungenen Betrieb funktionieren und nach einer Unterbrechung mit ungeeigneten Anfangswerten starten. Eine Meldekette kann einen Alarm zustellen, aber dessen Rückkehr nicht richtig verarbeiten. Deshalb werden Auslösung, Übergang, stabiler Zustand und Rückkehr entsprechend der jeweiligen Aufgabe betrachtet. Die Prüfauswahl berücksichtigt relevante Kombinationen, ohne wahllos sämtliche theoretischen Fälle zu erzeugen. Maßgeblich sind unterschiedliche technische Wirkprinzipien, Konfigurationen und Nutzungssituationen. Nicht im Betrieb gefahrlos herstellbare Bedingungen werden durch geeignete Ersatznachweise untersucht. Die verbleibende Aussagegrenze wird dokumentiert. Eine Simulation bestätigt nur diejenigen Eigenschaften, die durch das verwendete Modell und den geprüften Umfang tatsächlich abgebildet werden.
|
| Einzelpunkt | Zuordnung eines Signals | Keine Aussage über die gesamte Funktion |
| Funktionsablauf | Freigabe bis Rückmeldung | Gilt für die geprüften Bedingungen |
| Zustandsübergang | Rückkehr nach Unterbrechung | Andere Ausfallarten bleiben gesondert |
| Stichprobe | Vergleichbare Raumfunktionen | Übertragbarkeit muss begründet sein |
Stichproben fachlich begründen
Eine Stichprobe setzt einen nachvollziehbar vergleichbaren Bestand voraus. Gleich aussehende Räume können unterschiedliche Programme, Geräteversionen oder Leitungswege besitzen. Vor der Auswahl wird deshalb geklärt, welche Merkmale für die Funktion wesentlich sind. Abweichende Varianten bilden eigene Gruppen. Besonders bedeutsame Funktionen können eine vollständige Prüfung erfordern; eine pauschale Prozentzahl ist keine ausreichende fachliche Begründung. Der Prüfplan beschreibt Auswahlmethode und Konsequenzen eines Fehlers. Wird ein systematischer Mangel erkannt, ist die ursprüngliche Annahme gleicher Qualität zu überprüfen. Weitere Prüfungen richten sich dann nach der vermuteten Ausbreitung. Nach einer Korrektur wird erneut beurteilt, ob bereits bestätigte Ergebnisse noch gelten. So bleibt die Stichprobe ein kontrolliertes Verfahren und wird nicht zur zufälligen Auswahl leicht erreichbarer Komponenten.
Wiederholungsprüfungen nach Änderungen gezielt festlegen
Nach einer Änderung wird untersucht, welche bisher bestätigten Funktionen mitbetroffen sein können. Eine Anpassung eines gemeinsam verwendeten Programmbausteins kann viele Anlagen erreichen. Eine örtlich begrenzte Korrektur kann dagegen einen kleineren Nachweisumfang rechtfertigen. Die Auswahl folgt den tatsächlichen Abhängigkeiten und wird vor der erneuten Freigabe festgelegt. Prüffälle erhalten einen Versionsbezug. Erwartete Ergebnisse werden nicht nachträglich an ein unerwartetes Verhalten angepasst, ohne die zugrunde liegende Anforderung fachlich zu ändern. Voraussetzungen, Beobachtungen und Abweichungen bleiben erhalten. Ein automatisierter Test ist besonders nützlich für wiederholbare Auswertungen; seine eigene Eignung muss jedoch ebenfalls bestätigt werden. Ein fehlerhaftes Vergleichsprogramm kann viele identische Fehlbewertungen erzeugen.
Offene Nachweise als Betriebsaufgabe behandeln
Die Prüfübersicht unterscheidet bestandene, nicht bestandene, noch nicht durchgeführte und nur eingeschränkt aussagefähige Fälle. Für offene Nachweise werden Verantwortliche, erforderliche Voraussetzungen und ein Termin festgelegt. Die Betriebsentscheidung berücksichtigt deren konkrete Bedeutung. Ein fehlender saisonaler Nachweis erhält beispielsweise einen anderen Ablauf als eine nicht bestätigte unmittelbare Schutzwirkung. Bei der regelmäßigen Bewertung werden wiederkehrende Fehler und bisher übersehene Betriebsfälle in den Prüfumfang aufgenommen. Überflüssige Doppelprüfungen können entfallen, wenn ihr Zweck anderweitig gleichwertig erfüllt wird. Die Qualität der Prüfplanung zeigt sich daran, dass entscheidende Anforderungen durch geeignete Nachweise gedeckt sind und verbleibende Unsicherheiten für die zuständigen Personen erkennbar bleiben.